Änderung der Benutzungssatzung der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 08.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die unter § 3 Aufnahmebestimmungen Abs. 2 genannten Dringlichkeitsstufen a) bis e) entsprechen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Richtlinien, zur Vergabe von Kita Plätzen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachaufsicht ist sowohl eine Koppelung an das Alter der Kinder zulässig und pädagogisch begründbar, als auch eine Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen. Alle anderen Angaben, über Berufstätigkeit, alleinerziehend oder verheiratet, sowie gesonderte Förderbedarfe der Kinder, können eigenverantwortlich in der Anmeldung im Bürgerserviceportal hinterlegt und begründet werden.

Diskussionsverlauf

MGR Gröbmaier erkundigt sich, ob für Geschwisterkinder eine Bevorzugung bei der Unterbringung in der gleichen Kindertagesstätte möglich ist. Dies ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im obigen Sachverhalt vorgeschlagene Anpassung der Benutzungssatzung der gemeindlichen Kindertagesstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 11:05 Uhr