Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebeit Am Schmiedberg" - Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 09. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ um die Fl.-Nr. 34/2 und 31/1 jeweils Gemarkung Dietramszell beschlossen. Neben der Aufnahme in den Geltungsbereich wurde auch beschlossen die Eigentümer an den Plankosten des Bauleitverfahrens durch städtebaulichen Vertrag zu beteiligen, sofern ein Vorteil in Form einer baulichen Erweiterung generiert wird. Die Eigentümer haben mit Schreiben vom 02.02.2024 die Herausnahme ihrer Flurnummern beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Herausnahme der Fl.-Nr. 34/1, 34/2 und 34/4 Gemarkung Dietramszell aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“. Die Beschlüsse vom 09. Januar 2024 gelten somit als aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2024 09:11 Uhr