Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Erschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 09. Januar 2024 wurde im Rahmen eines Tagesordnungspunktes welches das Bauleitverfahren betrifft über die Erschließung diskutiert. Die Eigentümer der Flurnummern 34/1 und 34/2 bezweifeln in einem offenen Brief an den Gemeinderat die Erschließung des Gewerbegebiets über den Eigentümerweg Fl.-Nr. 164 Gemarkung Dietramszell. 
Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Abs. 3 BayStrWG
Bei einem Eigentümerweg der öffentlich gewidmet ist, laut Bestandsverzeichnis erfolgt dies hier am 19.06.2018, handelt es sich nicht um eine private Verkehrsfläche, sondern um eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Erschließung des Gewerbegebiets ist somit nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO gesichert, da künftige Vorhaben an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen.  Die Beschaffenheit der Erschließungsstraße, also ob und inwiefern die Befahrbarkeit des Weges „Am Schmiedberg“ für die Erschließung ausreichend ist, wird in den jeweiligen Antragsverfahren geprüft und beurteilt. Die Straßenbaulast liegt laut Bestandverzeichnis bei den Eigentümern. Eine öffentlich-rechtliche Regelung der Kostenteilung durch Gemeinderatsbeschluss ist daher unzulässig.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser stellt die Sachlage zur Kenntnis dar. Die Fassung eines Beschlusses ist nicht  erforderlich. 

Datenstand vom 30.08.2024 09:11 Uhr