Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", Teilaufhebung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Bei der Gemeinde Dietramszell sind im Mai zwei Anträge auf Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ eingegangen. In der Regel wird ein Bebauungsplan aufgehoben, wenn die planerischen Ziele umgesetzt sind. Der Bebauungsplan kann auch in Teilen aufgehoben werden. Aus planungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Aufhebung des Bebauungsplans. Die Bebauung im Plangebiet ist abgeschlossen, die Grundzüge der Planung sind umgesetzt und Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wurden in der Vergangenheit bereits erteilt. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wäre aus planungsrechtlicher Sicht auch nicht notwendig, da die Fläche durch die bereits erfolgte Umsetzung des Bebauungsplans heute derart baulich vorgeprägt ist, dass der § 34 BauGB für eine Beurteilung von Bauvorhaben herangezogenen werden kann.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Teilaufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“. Der Ursprungsbebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 06.10.1966, die 1. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 06.10.1978, die 2. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 22.11.1980, die 3. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 23.02.1984, die 4. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 20.03.1987, die 5. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 16.09.1988, die 6. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 19.07.1994, die 7. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 14.11.1996 und die 8. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 23.10.2010 werden ersatzlos gestrichen.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Satzungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr