Außenbereichssatzung Ortsteil Ried - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 07. Mai 2024 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Ried beschlossen. Ebenfalls wurde vom Gemeinderat der Geltungsbereich (der als Anlage beigefügte Lageplan vom 29.04.2024) der Satzung festgelegt. Ziel der Außenbereichssatzung ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zu klären, sowie die städtebauliche Entwicklung zu steuern und in verträglichem Maß Wohn- und Gewerbebebauung zu ermöglichen. Dabei soll eine ortsverträgliche Lückenschließung grundsätzlich begünstigt werden. Mit der Ausarbeitung der Außenbereichssatzung wurde die Bauverwaltung Dietramszell beauftragt. Die Bauverwaltung legt nun einen ersten Planentwurf in der Fassung vom 04.06.2024 zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vor.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Außenbereichssatzung Ortsteil Ried mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024. Der Umgriff dieser Fassung soll um das bereits errichtete Stallgebäude auf der Flurnummer 1170 erweitert werden.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Satzungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr