Datum: 30.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Einverständnis Tagesordnung
2 Aktuelles
2.1 Aktuelles in Bildern
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.07.2024
4 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
5 Bauleitverfahren
5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
5.2 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lochen, Firma Kreitmair Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und Teilfläche Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden - Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss
5.3 Außenbereichssatzung Ortsteil Ried - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
5.4 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 11. Änderung - Einstellungbeschluss
5.5 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", Teilaufhebung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
5.6 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Obermühlthal, 1. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
6 Gemeindliche Stellungnahme zu den Windvorrangflächen
7 KVÜ - überplanmäßige Ausgaben
8 Annahme von Spenden 2024 (5)
9 Information zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform
10 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
11 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 30.07.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 30.07.2024.pdf

zum Seitenanfang

1. Einverständnis Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 1

Beschluss

Der TOP 10 NÖ wird unter TOP 10 Ö behandelt, da die Frage aus dem Gremium im öffentlichen Teil der Sitzung am 02.07.2024 gestellt wurde. Ansonsten besteht Einverständnis mit der Tagesordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

BGM Hauser teilt mit, dass der Wertstoffhof aufgrund eines Personalwechsels neue Öffnungszeiten hat. Diese sind am Mittwoch von 9-12 Uhr, Donnerstag von 15-18 Uhr und am Samstag von 9-12 Uhr. Statt am Freitag ist nun also am Donnerstagnachmittag geöffnet, da ein Kollege aus dem Bauhof die Zeiten Mittwochs und Donnerstag mit übernimmt.
Beim ÖPNV ist eine Aufnahme der Gemeinde Dietramszell in das Angebot Busverkehr Flex geplant. Dabei kann man sich über eine App/Telefon einen Rufbus zu einem virtuellen Haltepunkt (lediglich ein Schild als Haltestelle) anfordern. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung trifft der Landkreis als Betreiber in seiner Kreistagsitzung am 04.11.2024.
Sowohl das Drosselbauwerk im Schulparkplatz als auch der letzte Bauabschnitt der Straßensanierung  nach Tölz im Abschnitt Obermühltal bis Abzweig Helfertsried sollen in den Sommerferien fertiggestellt werden.

zum Seitenanfang

2.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 2.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

BGM Hauser berichtet anhand von Bildern über die folgenden aktuellen Themen:
  • Die Eschen am Klosterberg wurden wegen des Eschentriebsterbens von der Firma Thalhammer entfernt. Dabei wurden die Baumstämme stehen gelassen, da dadurch eine Förderung aufgrund der Schaffung von Brutgebieten für Vögel  erfolgt.
  • Am 23.07.2024 fand in der Berufsschule Miesbach die Ehrung der besten Abschlussschüler statt. Aus der Gemeinde wurde Katharina Pallauf geehrt.
  • Die neue Grundwasserwassermessstelle zwischen Linden und  Baiernrain ist fertig gestellt. Als nächstes muss ein Datenlogger eingebaut werden der automatisch die Grundwasserstände misst. Aus den gewonnen Daten kann die Fließrichtung des Grundwasser neu bewertet werden. Dies ist notwendig für die Verlängerung der Wasserrechlichten Erlaubnis für den Trinkwasserbrunen Baiernran.
  • Der Verschlag am  Brunnengebäude Trischberg wurde vom Bauhof  erneuert.
  • In der Auenstraße in Ascholding wurde ein beschädigtes Geländer an der Brücke über den Moosbach erneuert.
  • Beim Gemeinschaftshaus in Linden ist eine Natursteinbmauer ererichtet und ein vorläufiges Förderschild angebracht worden.
  • In Hechenberg erfolgte die Sanierung von 2 Feldwegen.
  • Beim Hochbehälter in Jasberg wurden die Löcher die ein Spechts in die Außenschalung des Gebäudes gehackt hat verschlossen.
  • In der Isarstraße in Ascholding wurde ein defekter Hydrant getauscht.
  • Im ehemaligen Kindergarten in Ascholding (Isarstraße 24) hat die Entkernung des Gebäudes für den Umbau stattgefunden und mit dem Umbau in zwei Wohnungen begonnen.
  • Beim Kindergarten Linden soll der Spielplatz im Außenbereich für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Daher wurden Absperrmöglichkeiten für das Kindergartenspielzeug geschaffen. Weiterhin wurden 3 morsche Bäume entfernt und ein neues Spielgerät aufgestellt.
  • Beim Einheimischenmodell in der Klessingstraße werden die neuen Eigentümer demnächst einziehen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll die ökologische Ausgleichsfläche entstehen.
  • Im ehemaligen Hallenbad in Ascholding hat eine Vernissage stattgefunden.
  • BGM Hauser bedankt sich nochmals beim Lerhardsverein, dem  Trachtenverein und den weiteren Vereinen und Helfern für den reibungslosen Ablauf des Dzeller Lehards.
  • Beim Baugebiet Lochen-West erfolgt nun die Erschließung mit Wasser und Kanal.
  • Der Bereich vor dem  Hintereingang zum Rathaus wurde gepflastert.
  • Im Rathaus fand eine Schulung zum Umstieg auf die digitale Aktenführung statt. Das System ist ab 01.08.2024 im Einsatz.
  • Wegen der Falschparker am Zebrastreifen vor dem Kloster wurden 2 Geländer angebracht, ggf. müssen diese aber noch erweitert werden.
  • In Hechenberg wurde der Schloßgraben und das Regenrückhaltebecken nach dem Starkregen wieder ausgeräumt.
  • In Dietramszell fand die Schulabschlussfeier statt.
  • Die Bücherei wurde für die Baumaßnahme zur Erweiterung ausgeräumt. Das Licht und die Stromleitungen wurden erneuert sowie der Teppich im OG verlegt. Dieser muss allerdings aufgrund von Beschädigungen nochmals ausgetauscht werden. Weiterhin wurde die Fassade erneuert.
  • Bei der Generalsanierung der Schule wurde die Fassade des D-Baus erneuert und ein Schlüsseltresor für die Feuerwehr  angebracht. Das Rektorat, Sekretariat   und die übrigen Räume im D-Bau wurden wieder eingerichtet.
  • Bei den Außenanlagen der Schule wurden die Sträucher entfernt und die Fundamente für die neue Kletterwand gesetzt. Zudem soll eine neue Lampe am Aufgang zum Voglhäusl entstehen.
  • Die Sanierung der St 2073 Pupplinger Au nach dem Absenken der Fahrbahn ist erfolgt, sodass die Straße evtl. in der nächsten Woche wieder freigegeben werden kann.
  • Durch das Unwetter im Juli gab es einen Wasserschaden in der Schule. Zudem wurden mehrere Bäume entwurzelt bei der Schule, in Niederreith und am Voglhäusl.  Der Zeller Bach ging über und bei der Straße in Helfertsried wurde das Bankett ausgespült.
  • Am 23.07.2024 fand die Verabschiedung der Fachbereichsleitung der Kindergärten Frau Knittel-Stadler statt, da sie in den wohlverdienten Ruhestand geht.
  • Bei der Wasserleitung Berg-Leiten musste eine beschädigte Leitung in der bereits neu asphaltierten Straße in Leiten repariert werden. Zwischenzeitlich sind alle Grundstücksanlieger in Leiten an die neue Leitung angeschlossen.
  • Im Bauhof gibt es eine Auftragstafel auf der die anstehenden Arbeiten übersichtlich dargestellt werden.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

GR Gröbmaier wünscht die Änderung seiner Wortmeldung in der Niederschrift vom 02.07.2024 zu TOP 11Ö wie folgt:
„Die Volltextsuchfunktion in RIS-Komuna funktioniert nur noch im Zeitraum Januar 2022 bis zur Gegenwart. Ältere Sitzungsunterlagen können überhaupt nicht mehr eingesehen werden. Ältere Sitzungsniederschriften können eingesehen werden, jedoch ohne Volltextsuche. Bei einer Recherche muss jede einzelne Niederschrift aufgerufen werden.
Dies war bei der vorherigen Software über Allris anders. Beim Beschluss über den Wechsel wurde die eingeschränkte Funktion nicht erwähnt.

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 02.07.2024 wird mit dem Änderungswunsch von GR Gröbmaier genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 04.06.2024:

TOP 5.1: Auftragsvergabe; Isarstraße 24; Abbrucharbeiten
Der Gemeinderat beschließt, gemäß des Vergabevorschlages des IB Illner, den Auftrag, über die Abbrucharbeiten, am Bauprojekt Isarstraße 24 in Ascholding, zum geprüften Angebotspreis von 43.568,23 € an die Firma Rizgar GmbH, aus München zu vergeben.
Abstimmung: 17:0

TOP 5.2: Auftragsvergabe; Tragwerksplanung; Kindergartenweg 8 in Linden
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Fachplanung Statik, beim Bauvorhaben Kindergartenweg 8 in Linden, an das Ingenieurbüro Staudacher aus Tegernsee zu den Konditionen des Angebots vom 13.05.2024 zu vergeben.
Abstimmung: 17:0

zum Seitenanfang

5. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“ in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planunterlagen der 3. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 „Lochen I“ mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 30.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lochen Nr. 1 „Lochen I“, 3. Änderung in der Fassung vom 30.07.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lochen, Firma Kreitmair Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und Teilfläche Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden - Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat stellt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 30.07.2024  fest.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Vorbehaltliche der Genehmigungserteilung wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden ortsüblich bekannt zu machen. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Außenbereichssatzung Ortsteil Ried - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat durch Beschluss den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Ortsteil Ried um das Stallgebäude auf Fl.-Nr. 1170 und Fl.-Nr. 1228 Gemarkung Dietramszell erweitert und sodann den Entwurf der Außenbereichssatzung Ortsteil Ried  in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Bauamt gefertigten Planunterlagen der Außenbereichssatzung Ortsteil Ried in der Fassung vom 30.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die Außenbereichssatzung Ortsteil Ried in der Fassung vom 30.07.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 11. Änderung - Einstellungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 06. Oktober 2020  hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die 11. Änderung des Bebauungsplans  Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ beschlossen, hier durch sollten  die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten für Familienangehörige mit einer Tiefgarage auf der Fl.-Nr. 1062/1 Gemarkung Dietramszell geschaffen werden. Für das Bestandsgebäude wäre die Erweiterung der Baugrenzen für einen Außenaufzug für barrierefreies Wohnen geplant. Da zwischenzeitlich die Teilaufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ Urplan mit dazugehörigen 8. Änderungen beschlossen wurde und die Fl.-Nr. 1062/1 Gemarkung Dietramszell im Aufhebungsbereich liegt, ist folglich das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans einzustellen. Die Bebauung im Aufhebungsbereich richtet sich sodann nach § 34 BauGB

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ einzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ vom  06.10.2020 gilt damit als aufgehoben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", Teilaufhebung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.5

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 wurde der Entwurf der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 04.06.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Bauamt gefertigten Planunterlagen der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, in der Fassung vom 30.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 30.07.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.6. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Obermühlthal, 1. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.6

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Obermühlthal in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planunterlagen der 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Obermühltahl in der Fassung vom 30.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Obermühlthal, 1. Änderung  in der Fassung vom 30.07.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Gemeindliche Stellungnahme zu den Windvorrangflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Gemeinde Dietramszell wurde zu einer vorinformellen Stellungnahme zu den vorgelegten Suchraumkullisse für Windkraftanalgen aufgefordert. Da die Gemeinde sich nicht in der Lage sieht diese Stellungnahme fachlich selber zu erstellen, wurde vom Gemeinderat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum  München mit der fachlichen Ausarbeitung beauftragt. Die Stellungnahme liegt nun vor. 

Diskussionsverlauf

BGM Hauser fasst nochmals die in der Stellungnahme beinhalteten Ausschlusskriterien zusammen:
  • Verhinderung der Umzingelung von Grundstücken (Freihaltung eines 180° Sichtfeldes und Anordnung der Windräder hintereinander und nicht in der Breite)
  • kleine Flächen („Wurmfortsätze“) sollen herausgenommen werden
  • wenn schon Flächen mit Windrädern bebaut werden, soll sich dies auch lohnen
  • Da auf Flächen, die als Windvorranggebiete ausgewiesen werden, für alle anderen Bauvorhaben die Privilegierung entfällt (insbesondere für die Aussiedlung der Landwirtschaftsbetriebe) sollten möglichst Standorte im Wald herangezogen werden.
  • Das Trinkwasserschutzgebiet um die Grundwassermessstelle am Brunnen Baiernrain wurde herausgenommen.
GR X. Huber: Was hat es mit der 4 km Sichtachse auf sich? BGM Hauser: Insgesam ist um die Hauptsiedlungsbereiche ein Horizont von der Hälfte des Umkreises (180°)  ein einer Entfernung von 4 km von Windkraftanlagen frei zu halten. Ein Beansprung größerer Entfernungen für die Freihaltung eines Sichkorridors ist wünschenswert jedoch nicht tragfähig begründbar.  Dies hängt mit der Verhinderung der Umzingelung von Grundstücken wie oben erwähnt zusammen.
GR Häsch: Wurden auch FFH-Gebiete u. Ä. als Ausschlusskriterium mit angegeben. Dies wurde bereits bei der Bewertung durch den Plangungsverband berücksichtigt. Zudem sollten vorrangig Standorte gewählt werden, die ohnehin schon optisch beeinträchtigt sind (z.B. Kiesabbaugebiete).
GR Fuchs: Haben schon Abstimmungen mit den Nachbarkommunen (Egling, Otterfing, Holzkirchen) wegen Gemeindegrenzen überlappenden Flächen stattgefunden? Diesbezügliche Gespräche wurden bereits geführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf für die Suchraumkulisse Windkraft des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München vom 11.07.2024  an die Planungsregion 17  als Stellungnahme der Gemeinde Dietramszell zu  übersenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. KVÜ - überplanmäßige Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der GR genehmigt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,- €  auf der HHSt 1120.67200. Die Deckung erfolgte bereits über Mehreinnahmen bei der HHSt 9000.08100.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Annahme von Spenden 2024 (5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Bei der Annahme von Spenden ist die Transparenz von Spendengebern und Spendennehmern besonders wichtig. Gemäß den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern muss der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss die Annahme der Spende erklären. Die gesamte Spendenliste (derzeit 7.735 €) wird am Ende des Jahres an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Diskussionsverlauf

BGM Hauser: Zukünftig sollen die Spender auch namentlich genannt werden, sofern sie vorab zugestimmt haben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spenden (1.720 €) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu:
  • 220 € für den Jahresbericht der Schule
  • 250 € für den Kindergarten Ascholding
  • 250 €  für Erste-Hilfe-Kurs Kiga Linden
  • 1000 € Projekt Kiga Ascholding

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Information zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

  1. Grundsätzliche Informationen vom Bayerischen Gemeindetag:

Auf die beigefügte Präsentation des Bay. Gemeindetages wird verwiesen. Zudem ist ein Erklärvideo über folgenden Link abrufbar: https://kommsafe.de/public/download-shares/ph8T9Pb6icqwSfe6Kkf9iKXqp7FuLInP

1.1.        Hintergrund der Grundsteuerreform:

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. 

1.2.        Aufkommensneutralität:

Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Der Begriff der Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität! Keine Gemeinde erhöht demnach wegen der Reform das Grundsteueraufkommen, dies widerspräche dem Gebot der Aufkommensneutralität. Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehrreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden.



1.3.        Neuer Hebesatz erforderlich:

Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren, sollte jede Gemeinde die ab dem 01.01.2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Hebesätze wurden in Bayern vielerorts bislang im Rahmen der Haushaltssatzungen bekanntgemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die jeweiligen Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird sich allerdings vielerorts eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen. 

Nach Informationen durch die Finanzbehörden sollte der Grundsteuermessbetrag mittlerweile nahezu für 90 % aller Grundstücke in Bayern festgesetzt worden sein. Eine letzte Erinnerungskampagne zur Abgabe der Steuererklärungen ist gestartet. Zeitgleich starten die Finanzämter derzeit die Schätzverfahren in den Fällen, in denen keine Erklärungen abgegeben wurden. Fehlerhafte Grundsteuermessbetragsbescheide und Einspruchsverfahren (ca. 10% aller Bescheide) werden nach unserer Kenntnis bereits ebenfalls von den Finanzbehörden bearbeitet. Der aktuelle Fokus soll hierbei auf im Einspruchsverfahren geltend gemachten Berichtigungen sowie auf mit Nichtigkeitsfolge behafteten, fehlerhaften Bescheiden liegen, sodass diesbezüglich möglichst zeitnah noch Korrekturen erfolgen können. Fallen den Kommunen selbst Unrichtigkeiten in den Grundsteuermessbescheiden, die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, auf, so sollten diese schnellstmöglich dem jeweils zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Gemeinden stets verbindlich sind. Das bedeutet, dass die Gemeinden hieran bis zur Änderung durch die Finanzämter gebunden sind und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen dürfen. Insgesamt scheint der Umfang der Kenntnis über die Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet in unserem Mitgliederkreis aktuell äußerst unterschiedlich zu sein. Dies mag einerseits auf den unterschiedlichen Bearbeitungsstand des jeweiligen Finanzamts bzw. auf die unterschiedliche Abgabequote bzgl. der Grundsteuererklärungen in der jeweiligen Gemeinde zurückzuführen sein. Sollte jedoch ein Abruf aus technischen Gründen in Ihrer Gemeinde bislang überhaupt noch nicht möglich sein, sollte dringend mit dem jeweiligen Softwareanbieter Kontakt aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die von den Finanzbehörden zur Verfügung gestellten Daten rechtzeitig vor Eintritt in die Hebesatzdiskussion (regelmäßig wohl im Anschluss an die Sommerpause) vorliegen.


1.4.        Umgang mit im Raum stehenden „Unbekannten“ im Rahmen der Hebesatzdiskussion:

Mit Art. 5 und 8 BayGrStG hat der bayerische Gesetzgeber entgegen der klaren und deutlichen Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit zur Reduzierung des Hebesatzes bzw. eines erweiterten Erlasses für bestimmte Fallgruppen geschaffen. Die Auswirkungen dieser in der Praxis wohl kaum vollziehbaren Vorschriften auf die Grundsteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde ab 2025 sind aktuell nicht vorhersehbar. Bei der Diskussion um die Hebesätze können diese daher – wenn überhaupt – nur bedingt berücksichtigt werden. Schließlich wird die Grundsteuerreform auch Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich und den bisher gültigen Nivellierungshebesatz zeigen. Bei dem zu erwartenden Auseinanderdriften der Hebesätze in ganz Bayern durch den Umstieg auf ein wertunabhängiges Grundstücksbewertungssystem ist ein Festhalten am alten Nivellierungshebesatz nicht zu erwarten. Vielmehr wird im Jahr 2027 insgesamt über das System zur Ermittlung eines angemessenen Nivellierungshebesatzes nachgedacht werden müssen. Insoweit kann auch diese Unbekannte auf die Hebesatzdiskussion im Jahr 2024 nicht oder nur bedingt Einfluss haben. Insgesamt rechnen wir aufgrund der oben aufgeführten Unbekannten sowie der wohl auch nach der Sommerpause weiterhin vorhandenen Lücken und Fehlern im Grundsteuermessbetragsbestand mit einem sicherlich in den kommenden Kalenderjahren immer wieder notwendig werdenden Nachjustieren hinsichtlich der Höhe der jeweiligen kommunalen Hebesätze.

2.        Derzeitiger Stand bei der Gemeinde Dietramszell:
Die Bearbeitung der Grundsteuer erfolgt im Steueramt  (Frau Graf). Normalerweise hätten alle Grundstückseigentümer bis 31.10.2022 (letzte Verlängerung bis 30.04.2023) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Dort wird nach dem für Bayern gültigen Verfahren der Grundsteuermessbetrag berechnet und an die Gemeinden übermittelt. Diesen Grundsteuermessbetrag multipliziert die Gemeinde dann mit ihrem Hebesatz. Nach Multiplikation aller Messbeträge mit dem Hebesatz soll das Aufkommen an Grundsteuer in etwa den Vorjahren entsprechen.
Problem ist derzeit, dass nach wie vor nicht alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt vorliegen (ggf. Schätzung durch Finanzamt bei Nichtabgabe der Steuererklärung) und ein weiterer Teil der übermittelten Messbeträge  fehlerhaft ist. Gravierende Fehler sind z. B. die falsche Zuordnung von Grundstück und Aktenzeichen durch den Steuerpflichtigen. So überprüft das Finanzamt z.B. nicht, wenn für die Grundsteuererklärung des Hauses das Aktenzeichen der bisher landwirtschaftlichen Flächen verwendet wurde.  Bei einem dieser Fälle kommt daher ein Messbetrag von 1,27 € statt 320,17 € heraus.  Bei dem derzeitigen Hebesatz macht das eine Differenz von 1.020 € zu Lasten der Gemeinde und der übrigen Steuerpflichtigen.
Erst wenn alle korrekten Messbeträge vorliegen, kann berechnet werden, wie hoch der Hebesatz sein muss, um dem Niveau der Vorjahre zu entsprechen.

3.        Auswirkungen der Reform auf den kommunalen Finanzuausgleich; Übergangsregelung:


Mit Schreiben vom 16.07.2024 erfolgte folgende Informatioen an den Bayerischen Gemeindetag:

Die Grundsteuerreform 2025 würde sich ab dem Jahr 2027 auch auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken. Die Datengrundlagen für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 liegen aber noch nicht vollständig vor und werden auch in den Folgejahren noch im Fluss sein. Die Konzeption einer Neuregelung ist vor diesem Hintergrund derzeit noch nicht möglich. Zudem dürften die Hebesatzentwicklungen in der Übergangsphase volatil sein. Um den Gemeinden für die Festlegung ihrer neuen Grundsteuerhebesätze in der Übergangsphase zum neuen Recht Planungssicherheit im Hinblick auf die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich und die Umlagen zu geben, haben sich das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und die kommunalen Spitzenverbände in Bayern auf folgende Übergangsregelung verständigt:
• Die Grundsteuerkraftzahlen nach altem Recht werden für drei Jahre eingefroren. D. h. die Grundsteuerkraftzahlen 2026, die sich aus den Grundsteuereinnahmen 2024 ergeben gelten auch für die Steuerkraft und den kommunalen Finanzausgleich 2027 bis 2029.1 
• Korrekturen für frühere Jahre, die in der Grundsteuerkraftzahl 2026 enthalten sind, werden dabei herausbereinigt. 
• Fehler in der Grundsteuerkraftzahl 2026, die erst später festgestellt werden, können – wie im kommunalen Finanzausgleich üblich – mit der Steuerkraftfestsetzung des Folgejahres korrigiert werden.
• Tatsächliche Änderungen in den Jahren 2025 bis 2027 (neue Wohn- oder Gewerbegebiete, Insolvenzen, etc.) werden jedoch nicht berücksichtigt.
• Im Jahr 2027 wird auf Basis der Daten für die ersten beiden Reformjahre 2025 und 2026 entschieden, wie die Grundsteuereinnahmen der Jahre 2028 ff. in der Steuerkraft zu berücksichtigen sind. Erstes Jahr, in dem die Neuregelung greift, ist damit der kommunale Finanzausgleich 2030 (zweijähriger Zeitversatz).
 
Die Umsetzung bedarf einer Gesetzesänderung und steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bayerischen Landtags. Es wird gebeten, die Kommunen über die vereinbarte Übergangsregelung zur Berücksichtigung der Grundsteuer im kommunalen Finanzausgleich zu informieren.

Diskussionsverlauf

GR Häsch wünscht sich, dass die Auswirkung für den Einzelnen anhand eines Beispiels dargestellt wird. Dies ist derzeit nicht möglich, da noch nicht absehbar ist, wie hoch der Hebesatz sein wird um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Erst wenn alle Messbeträge vorliegen kann das letzte Aufkommen an Grundsteuer durch diese Messbeträge geteilt werden um die Höhe des Hebesatzes zu erhalten.

BGM Hauser merkt an, dass die Reform Aufkommensneutral für die Gemeinde durchgeführt werden soll, dass die Gemeinde danach genau so viel Steuereinnahmen wiei vorher hatte. Jedoch wird es aufgrund der Reform dazu kommen, dass Bürger etwas mehr oder etwas weniger Grundsteuer entrichten werden müssen. Das ist jedoch nicht zu verhindern.

zum Seitenanfang

10. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 10
zum Seitenanfang

11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

BGM Hauser: Die Gemeindeverwaltung treibt die Digitalisierung weiter voran und führt zum 01.08.2024 verbindlich das Datenmanagementsystem (DMS) als sog. elektronische Aktenführung ein. Mit Hilfe dieses Softwaresystems soll die bisher papierbasierte Aktenführung abgelöst werden. 
GR Grimm: Ist die Stelle am Friedhof Kreuzbichl schon ausgeschrieben? Die Stelle ist ausgeschrieben, aber es erfolgte noch keine Einstellung.
GR Pallauf: Wie ist der Stand bei der geplanten Asylunterkunft in der ehem. Ökoakademie? Der Bezug soll im August stattfinden – nähere Informationen liegen jedoch noch nicht vor.
GR Fuchs: Von mehreren Leuten hat er erfahren, dass Sie bei der Mittagsbetreuung abgelehnt wurden. Was sind die Gründe hierfür? Derzeit hat ein Raum einen Wasserschaden. Nach der derzeit laufenden  Reparatur des Raumes gibt es hoffentlich zukünftig keine Absagen mehr.
GR Fuchs: Wie sieht die Planung der Grünanlage für den Dorfplatz vor der Klosterschänke aus (Disteln wachsen schon)? Derzeit gibt es keine Planung. Das Unkraut wird immer wieder entfernt.
GR Fuchs: Das WC am oberen Parkplatz der Waldruh ist nicht mehr da. Es soll bei der Waldruh nachgefragt werden, ob dieses nicht wieder aufgestellt werden kann.
GR Raßhofer: Die Fischerkapelle wurde durch das letzte Unwetter beschädigt. Da es hier wahrscheinlich keine Versicherung gibt sollten die dort befindlichen Bäume auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden.
GR Gröbmaier: Beim Adventsstand des Gemeinderates wurden Einnahmen von 1.277,67 € (2022) und 913 € (2023) erzielt. Der Gesamtbetrag von 2.190,67 € sollte dieses Mal nicht an die Kindergärten gespendet werden, da diese schon anderweitig viele Spenden erhalten. Herr Gröbmaier schlägt eine Aufteilung als Spende von je 1/3 an Rotkreuz Dietramszell, Verein Miteinander-Füreinander und Partnerschaftsverein vor. Hierzu soll durch die Verwaltung ein TOP für die nächste Sitzung erstellt werden.

Datenstand vom 12.09.2024 15:09 Uhr