Änderung des Bebauungsplanes "Salitersheim" durch Deckblatt Nr. 16 im vereinfachten Verfahren Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Stadtrates, 18.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 23. Sitzung des Bauausschusses | 10.11.2021 | ö | beratend | 7 |
Stadtrat | 15. Sitzung des Stadtrates | 18.11.2021 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ durch Deckblatt Nr. 16 besteht Einverständnis.
Die Änderung ist gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Die mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.02.2022 16:07 Uhr