Änderung des Bebauungsplanes "Salitersheim" durch Deckblatt Nr. 16 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 28. Sitzung des Bauausschusses, 09.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 28. Sitzung des Bauausschusses | 09.03.2022 | ö | beratend | 6 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zur Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ vom 24.02.2022 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2022 14:16 Uhr