Antrag des FC Teisbach auf Förderung nach §§ 12, 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Stadtrates, 17.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 17.03.2022 ö beschliessend 7

Beschluss

Dem FC Teisbach wird für die Errichtung einer zukunftsfähigen Sportbegegnungsstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 680 der Gemarkung Teisbach, welche durch die Entkernung und Umwidmung des Altbestands des bestehenden Vereinsheims sowie der Errichtung eines Neubaus entstehen wird, eine Förderung nach den Bestimmungen der §§ 12, 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien gewährt.

§ 12 Überlassung städtischer Grundstücke: 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag mit dem Verein nach Absatz 1 mit einer Dauer von 25 Jahren abzuschließen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der LEADER-Förderung eine Ausfallbürgschaft für die o.g. Maßnahme ggü. dem Freistaat Bayern für die zu erwartende Förderung i. H. v. ca. 470 tsd Euro zu erklären. Der Zeitraum der Ausfallbürgschaft erstreckt sich für die Dauer der Zweckbindungsfrist (12 Jahre nach Fertigstellung).

§ 13 Bau und Sanierung von Sportanlagen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Absatz 1 für die o.g. Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen netto Aufwendungen zu gewähren. 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, dem Verein für die o.g. Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 20 % der geleisteten Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder zu gewähren.

§ 14:
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Verein ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30 % der tatsächlichen netto Aufwendungen zu gewähren. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für die eingeplanten LEADER-Mittel aus der Förderung des Freistaates Bayern nach Vorlage des Förderbescheides die Zwischenfinanzierung zu übernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung des Zuschusses und des Darlehens nach Vorlage von Rechnungen auch in Teilbeträgen auszuzahlen.

Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des LEADER-Bescheids.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2022 16:08 Uhr