Antrag des SV Frauenbiburg auf Bezuschussung nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 26.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss | 14. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses | 26.06.2023 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Dem SV Frauenbiburg wird für die Anschaffung von neuen Rasenmährobotern für den Sportplatz ein Zuschuss nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien (Förderung des Erwerbs von Großgeräten) in Höhe von 20 % der Netto-Anschaffungskosten (ca. 15.000 € x 20 % = 3.000,00 €) in Aussicht gestellt.
Für die Auszahlung des Zuschusses ist eine Kopie der bezahlten Rechnung bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2023 16:47 Uhr