Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 48 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Am Höhengraben“ Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Bauausschusses, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 48. Sitzung des Bauausschusses | 12.09.2023 | ö | beratend | 7 |
Stadtrat | 32. Sitzung des Stadtrates | 21.09.2023 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Für das Gebiet, welches sich nördlich der Reisbacher Straße (St 2327) und westlich des bestehenden Heizwerk „Am Höhengraben“ befindet, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Das Gebiet beinhaltet die Flur-Nummer 655/1 Gmkg. Dingolfing.
Der Bebauungsplan hat alle in § 30 BauGB festgelegten Merkmale zu enthalten.
Der Flächennutzungsplan ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 48 zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0