Änderung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" durch Deckblatt Nr. 7 im beschleunigten Verfahren Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bauausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 12.09.2023 ö beratend 8.1
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 21.09.2023 ö beschliessend 11

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ durch Deckblatt Nr. 7 keine Einwände bestehen:

Gasversorgung Dingolfing – Schreiben vom 30.07.2023
Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern – Schreiben vom 01.08.2023
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Bauaufsichtsbehörde – Schreiben vom 22.08.2023
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – E-Mail vom 24.08.2023

         Abwägungsentscheidung

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 18.08.2023

Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 18.08.2023 mit, dass generell keine Bedenken bestehen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass auch im besiedelten Raum nur heimische Arten gepflanzt werden sollen. Vgl. § 40 BNatSchG (zur Anwendung jedoch nur in der freien Natur). 

         Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 18.08.2023 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 28.08.2023

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut erläutert mit Schreiben vom 28.08.2023, dass mit der Änderung durch Deckblatt Nr. 7 eine Nachverdichtung vorgesehen ist. Hierbei soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten erhöht werden sowie die Baugrenzen vergrößert werden. Bezüglich der Abwasserbeseitigung teilt das Wasserwirtschaftsamt Landshut mit, das die Kläranlage Dingolfing für die Erweiterung der zulässigen Wohneinheiten ausgelegt ist. Außerdem führt das Wasserwirtschaftsamt Landshut aus, dass für den Teisbach keine Ermittlung des Überschwemmungsgebiets vorliegt. In dem Bereich des Baugebiets geht der Teisbach aus dem tertiären Hügelland ins Isartal über, was mit einer Reduzierung der Fließgeschwindigkeit und einem Ausbreiten des Überschwemmungsgebiets in die Fläche verbunden ist. Aus diesem Grund lässt sich nicht ausschließen, dass die vorgesehenen Baugrenzen insbesondere die Direkt westlich des Teisbachs gelegenen Parzellen nicht in das Überschwemmungsgebiet eingreifen. Der Anpassung der Baugrenzen könne wir nur zustimmen, wenn nachgewiesen wird, dass diese außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Teisbachs liegen.

         Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 28.08.2023 wird Kenntnis genommen. Im Rahmen des integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes von 2016 wurde unter anderem der Teisbach untersucht. Demnach befindet sich das Baugebiet nicht im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Teisbachs. Eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt wird vorgenommen.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit den vorgelegten Stellungnahmen und Abwägungsentscheidungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2023 10:13 Uhr