Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 - 2027 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 für die Stadt Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 34. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Finanzen und Personal | 33. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 21.11.2023 | ö | beratend | 1 |
Stadtrat | 34. Sitzung des Stadtrates | 30.11.2023 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
Ja: 23 Nein: 0
2. Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit
festgesetzt:
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 150.971.100 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 77.918.500 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 250 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0