Bauantrag auf Neubau eines Hagelschutzes für Sonderkultur auf dem Grundstück Aufeld, Flur-Nr. 1368 Gmkg. Teisbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 57. Sitzung des Bauausschusses, 30.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 57. Sitzung des Bauausschusses | 30.04.2024 | ö | beschliessend | 4.6 |
Beschluss
Mit dem Bauantrag vom 25.03.2024 besteht unter der Voraussetzung Einverständnis, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Voraussetzungen einer Privilegierung sind vom Landratsamt zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 16.05.2024 15:36 Uhr