Antrag des SV Frauenbiburg auf Förderung nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 19. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 23.09.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Dem SV Frauenbiburg wird gemäß Antrag vom 17.07.2024 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für das Jahr 2023 gewährt:

1. § 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2023: 1.456,00 € (416 geleistete Stunden x 3,50 €) 
2. § 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2023: 3.262,50 € (1.305 geleistete Stunden x 2,50 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt 4.718,50 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 09:11 Uhr