Bebauungsplanaufhebung "Förderzentrum" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Umweltausschuss | 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.02.2017 | ö | beratend | 6.2 |
Stadtrat | 23. Sitzung des Stadtrates | 16.02.2017 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Der Vorentwurf der Bebauungsplanaufhebung „Förderzentrum“ vom 14.02.2017 mit Begründung wird gebilligt.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 09:54 Uhr