Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 für die Stadt Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Finanzausschuss | 25. Sitzung des Finanzausschusses | 14.02.2017 | ö | beratend | 1 |
Stadtrat | 23. Sitzung des Stadtrates | 16.02.2017 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
2. Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt:
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 166.420.200 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 59.246.000 EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 250 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0