Antrag des SC Dingolfing auf Förderung nach §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: 26. Sitzung des Finanzausschusses, 28.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Finanzausschuss | 26. Sitzung des Finanzausschusses | 28.03.2017 | ö | beschliessend | 2.1.6 |
Beschluss
Dem SC Dingolfing e.V. wird gemäß Antrag vom 13.3.2017 nach §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien für die Installation einer dringend benötigten Belüftungsanlage in seiner Sportstätte folgende Förderung bewilligt:
§ 13 Bau und Sanierung von Sportanlagen: 6.000,00 € (20 % der nachgewiesenen Bau- und Sanierungskosten in Höhe von derzeit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 €). Zusätzlich werden die geleisteten Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder mit 10,00 € in Ansatz gebracht, auf diese Summe wird ebenfalls ein Zuschuss von 20 % gewährt.
§ 14 Zusätzlich wird dem SC Dingolfing e.V. ein zinsloses Darlehen nach § 14 in Höhe von 30 % (= 9.000,00 €) des voraussichtlichen Investitionsbetrages von 30.000,00 € gewährt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 10:21 Uhr