Antrag des SC Dingolfing auf Förderung nach §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Finanzausschusses, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 26. Sitzung des Finanzausschusses 28.03.2017 ö beschliessend 2.1.6

Beschluss

Dem SC Dingolfing e.V. wird gemäß Antrag vom 13.3.2017 nach §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien für die Installation einer dringend benötigten Belüftungsanlage in seiner Sportstätte folgende Förderung bewilligt:

§ 13 Bau und Sanierung von Sportanlagen: 6.000,00 € (20 % der nachgewiesenen Bau- und Sanierungskosten in Höhe von derzeit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 €). Zusätzlich werden die geleisteten Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder mit 10,00 € in Ansatz gebracht, auf diese Summe wird ebenfalls ein Zuschuss von 20 % gewährt.
§ 14 Zusätzlich wird dem SC Dingolfing e.V. ein zinsloses Darlehen nach § 14 in Höhe von 30 %                    (= 9.000,00 €) des voraussichtlichen Investitionsbetrages von 30.000,00 € gewährt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 10:21 Uhr