Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Förderzentrum II“ keine Einwände bestehen:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 22.02.2017
Staatliches Bauamt Landshut - Schreiben vom 06.03.2017
Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau - Schreiben vom 13.03.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger und Stadtrat Aigner waren bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abt. Immissionsschutz teilt mit Schreiben vom 02.03.2017 mit, dass aus immissionsschutzrechtlicher Seite gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Es wird jedoch empfohlen, den Allwetterplatz auf eine ausschließlich und von der 18. BImSchV geschützte schulische Nutzung durch folgende Festsetzung zu beschränken.
„Der Allwetterplatz darf ausschließlich nur im Rahmen des sportlichen Schulbetriebes genutzt werden und ist ggf. gegen Zutritt Unbefugter zu sichern.“
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017
Die Kreisarchäologie teilt mit Schreiben vom 09.03.2017 mit, dass die bodendenkmalpflegerischen Belange mit dem Verweis auf Art. 8 DschG hinreichend berücksichtigt worden sind.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass im Umweltbericht zwar eine Neubewertung des Eingriffs und die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs angekündigt wird, jedoch genaue Angaben fehlen. Es wird gebeten die fehlenden Angaben zu vervollständigen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH weisen mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass sich südlich und westlich des Grundstückes Flur-Nr. 1227 Gmkg. Dingolfing Hauptleitungen für die Strom- und Wasserversorgung befinden. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass der Zugang zur Trafostation im südwestlichen Bereich immer frei zu halten ist.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die genannten Anforderungen in der Stellungnahme werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 vom 16.03.2017
Mit Schreiben vom 16.03.2017 teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 mit, dass sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 1227 Gmkg. Dingolfing eine Altlastenfläche befindet. Die weitere Vorgehensweise und die Behandlung der Altlasten sind mit dem Landratsamt abzustimmen, die ordnungsgemäße Verbringung des Bodenaushubs ist mit der Eingabeplanung der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt aufzuzeigen. Die boden- und abfallrechtlichen Vorschriften sind zu behandeln.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 vom 16.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes, SG 40 zur Behandlung und Verbringung etwaiger Altlasten aufzunehmen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 17.03.2017
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut weist mit Schreiben vom 17.03.2017 auf Auffüllungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hin und empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt, Wasserrecht und Umweltschutz.
Die Regelung der Versickerung für anfallendes Niederschlagswasser wird begrüßt, eine Versickerung durch belastete Bodenhorizonte wird jedoch abgelehnt und die vollständige Entfernung empfohlen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 17.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)