Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Kommunalwahl 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 55. Sitzung des Finanzausschusses, 18.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Finanzausschuss | 55. Sitzung des Finanzausschusses | 18.02.2020 | ö | 7 |
Beschluss
Sofern neben der Teilnahme an der allgemeinen Wahleinweisung weitere Schulungsmaßnahmen erforderlich sind, wird für die nicht im Dienst der Stadt Dingolfing, der Oberen Spitalstiftung Dingolfing bzw. der Stadtwerke Dingolfing GmbH stehenden Mitglieder der Wahlvorstände eine zusätzliche Entschädigung von 10,-- € je Schulungsabend bezahlt.
Die Entschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Stichwahl 2020 wird auf 40,-- €/Person festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0