Bebauungsplan "Teisbach" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung des Bauausschusses, 09.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 5. Sitzung des Bauausschusses | 09.09.2020 | ö | beschliessend | 6 |
Stadtrat | 5. Sitzung des Stadtrates | 10.09.2020 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Teisbach“ vom 04.09.2020 mit Begründung wird gebilligt.
Der Vore
ntwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2020 15:18 Uhr