Änderung des Bebauungsplanes "An der Osttangente" durch Deckblatt Nr. 9 im beschleunigten Verfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 37. Sitzung des Bauausschusses, 16.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 37. Sitzung des Bauausschusses | 16.11.2022 | ö | beratend | 4 |
Stadtrat | 25. Sitzung des Stadtrates | 08.12.2022 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 9 zur Änderung des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ vom 16.11.2022 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2023 10:01 Uhr