Änderung des Bebauungsplanes "Schulviertel" durch Deckblatt Nr. 21 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 60. Sitzung des Bauausschusses, 03.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 60. Sitzung des Bauausschusses | 03.07.2024 | ö | beratend | 8 |
Stadtrat | 39. Sitzung des Stadtrates | 18.07.2024 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Schulviertel“ durch Deckblatt Nr. 21 besteht Einverständnis.
Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Die mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2024 10:44 Uhr