Antrag des TC Grün-Weiß Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 Abs.1, 7 Abs. 2, 8 und 9 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 19. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 23.09.2024 ö beschliessend 3

Beschluss

Dem Tennisclub Grün-Weiß Dingolfing wird gemäß Antrag vom 13.05.2024 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2024: 969,00 € (323 Mitglieder x 3,00 €)
§ 5 – Jugendsportförderung für das Jahr 2024: 7.600,00 € (190 Dingolfinger Jugendliche x 40,00 €)
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2023: 9.590,00 € (2.740,00 geleistete Übungsleiterstd. x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2023: 315,00 € (126,00 geleistete Übungsleiterstd. X 2,50 €)
§ 8 Abs. 4 – Vereinsveranstaltungen: 250,00 € Stadtmeisterschaft (150,00 € und Pokalspende im Wert von 100,00 € für Stadtmeisterschaften vom 28.-30.07.2024)
§ 9 - Unterhalt vereinseigener Sportanlagen für das Jahr 2024: 12.535,00 € (3.300,00 € für 11 Freiplätze x 300,00     € und    9.235,00 € für die Tennishalle mit 1.847 m² x 5,00 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt 31.259,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 09:11 Uhr