Antrag des EV Dingolfing auf Vereinsförderung nach §§ 4, 5, 7 Abs. 1, 7 Abs. 2 und 11 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 20.01.2025 ö beschliessend 5

Beschluss

Dem Eislaufverein Dingolfing werden gemäß Antrag vom 12.01.2025 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2025: 828,00 €
         (276 Dingolfinger Mitglieder x 3,00 €)
§ 5 – Jugendsportförderung für das Jahr 2025: 5.450,00 € (109 Dingolfinger Jugendliche x 50,00 €)
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2024: 18.130,68 €
                    (4.532,67 Übungsleiterstunden x 4,00 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2024: 18.327,99 €
                    (6.109,33 Übungsleiterstunden x 3,00 €)
§ 11 – sonstige Förderung für das Jahr 2025: 10.000,00 €

Den Gesamtzuschuss beträgt 52.736,67 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 14:09 Uhr