Antrag der Rocking Dance Company auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 22. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 17.03.2025 ö beschliessend 3.1

Beschluss

Der Rocking Dance Company Dingolfing e.V. werden gemäß Antrag vom 24.01.2025 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2025: 660,00 €
         (220 Dingolfinger Mitglieder x 3,00 €)
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2024: 3.668,00 €
                    (917 Übungsleiterstunden x 4,00 €) 
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2024: 3.945,00 €
                    (1.315,00 Übungsleiterstunden x 3,00 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt 8.273,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 10:31 Uhr