Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 71. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2025 ö beratend 11
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 08.05.2025 ö beschliessend 13

Beschluss

Für das Gebiet der bestehenden Feuerwehr Dingolfing sowie der angrenzenden Flächen ist für die Neuerrichtung des Feuerwehrhauses und den Neubau eines Atemschutzausbildungszentrums ein Bebauungsplan aufzustellen.

Das Gebiet umfasst die Flur-Nummern 615/8, 615/15, 616/0, 616/14, 616/20, 1205/8, 1223/11, 1223,12, 1224/5, 1224/7, 1224/12, 1224/15 Gmkg. Dingolfing
Der Bebauungsplan hat alle in § 30 BauGB festgelegten Merkmale zu enthalten.

Die betroffenen Teilbereiche des Bebauungsplanes „Auenweg“ und des Baulinienplanes vom 20.08.1925 werden außer Kraft gesetzt, sobald der Bebauungsplan „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ rechtskräftig wird.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern oder durch eine Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2025 07:36 Uhr