Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Schreiben des Architekturbüros Horn vom 29.03.2017
Das Architekturbüro Horn stellt zum vorliegenden Entwurf fest, dass die Baugrenze nicht über den geplanten Nordflügel reicht und deshalb erweitert werden soll. Der Nordflügel ist als dreigeschossige Bebauung, Erdgeschoss mit vier Stellplätzen, 1. und 2. Obergeschoss mit je einer Zweizimmerwohnung, geplant. Ebenfalls wird um Anpassung der GRZ gebeten.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Architekturbüros vom 29.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017
Die Abteilung Immissionsschutz stellt fest, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes die bisherige GRZ von 0,3 auf 0,4 hochgesetzt wird, um zukünftig eine bessere Ausnutzung des Grundstückes zu erreichen. Aus fachtechnischer Sicht bestehen grundsätzlich, für diese als Nachverdichtung im WA anzusehenden Maßnahme, keine Bedenken. Aufgrund der Verkehrslärmemissionen der südlich anliegenden Bahnlinie Landshut-Plattling wird empfohlen, folgende immissionsschutzrechtliche Formulierung in die Textlichen Festsetzungen zu übernehmen:
„Die an der Gebäudesüd- und Südwestseite geplanten Wohnungen sind durch bauseitig zu leistenden passiven Lärmschutz (erhöhte Schalldämmung der Außenbauteile mit Zwangslüftungsanlagen) so zu dämmen, dass maximale Innenpegel von 40 dB (A) in Wohnräumen und 30 dB (A) in Schlafräumen gewährleistet sind. Die Einhaltung dieser Pegel ist bei der konkreten Objektplanung durch ein Gutachten nachzuweisen.“
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die genannten Anforderungen werden beachtet, die Hinweise in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde verweist darauf, dass grünordnerische Festsetzungen getroffen werden sollen, nachdem sich das Maß der zu überbauenden Fläche vergrößert. Grünflächen und Gehölpflanzungen sind festzulegen und die Verwendung von einheimischer Saat und Pflanzen sollte verbindlich geregelt werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anforderungen werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 17.03.2017 mit, dass sich im Grundstück Hausanschlussleitungen für Strom und Wasser befinden. Es wird empfohlen vor Baubeginn Spartenauskünfte einzuholen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)