Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ durch Deckblatt Nr. 8 keine Einwände bestehen:
Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 13.03.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von dem Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass keine weiterführenden Aussagen zu den Garagen/Stellplätzen enthalten sind und grünordnerische Festsetzungen auch nicht getroffen wurden. Es sollten genauere Aussagen zur angestrebten Planung getroffen und Grünflächen und Gehölzpflanzungen festgelegt werden. Ebenfalls soll die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzenmaterial geregelt und der angrenzende Bachlauf des Längenmühlbaches berücksichtigt werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Unter Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Weder Umweltbericht, noch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind in diesem Verfahren vorgeschrieben.
Die Grundstücke der Antragstellerin weisen im betreffenden Gebiet einen hohen Freiflächenanteil auf, die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ bleiben unberührt.
(Einstimmiger Beschluss)