Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor dem Beschlussvorschlag.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Wollanger“ keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Regierung von Niederbayern – Schreiben vom 24.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 08.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 03.05.2017
Die Kreisarchäologie stellt mit Schreiben vom 03.05.2017 fest, dass das Planungsgebiet in die in der Landesdenkmalliste eingetragenen Bodendenkmäler eingreift.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bodeneingriffe einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen und mit der Kreisarchäologie abzustimmen und ggf. zu begleiten sind, um die Dokumentation und Bergung stadtgeschichtlich relevanter Befunde und Funde zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige anfallende Kosten zu Lasten des Antragstellers gehen und weiter empfohlen möglichst frühzeitig, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen die Kreisarchäologie zu informieren.
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Kreisarchäologie vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Kreisarchäologie wurden in den textlichen Festsetzungen bei Buchstabe „C“ aufgenommen und die Anregungen sind somit berücksichtigt.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)