Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen jeweils vor dem Beschlussvorschlag.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ durch Deckblatt Nr. 6 keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 05.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde stellt fest, dass im Bestandsbebauungsplan Bäume dargestellt sind, nicht jedoch im Änderungsbebauungsplan. Auf die Erhaltungspflicht bzw. Ersatzpflicht wird unter Verweis auf das BNatSchG § 44 hingewiesen.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Die im Bestandsplan dargestellten Bäume sind bis auf einen im Zufahrtsbereich nicht vorhanden. Die Bestandsbäume sind nach Möglichkeit zu erhalten. Die vorliegende Planung wird beibehalten.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)