9. FNP-Änderung - Hörmannsdorf Nord a) Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss fasste am 14.07.2015 (TOP 11, öffentlich) den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Hörmannsdorf Nord“.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beim LRA Ebersberg den möglichen Gebietscharakter für das neue Baugebiet klären lassen. Im Ergebnis stimmt das Landratsamt einer Festsetzung als allgemeines Wohngebiet zu. Immissionsschutzfachliche Gutachten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte die markante Eiche (Naturdenkmal) am Ortseingang besser zur Geltung gebracht werden. Nach Ansicht der UNB sollten Gebäude einen deutlicheren Abstand von dem Baum einhalten bzw. sollte nicht unbedingt das größte Gebäude in der Nähe des Baumes errichtet werden. Während den Baumaßnahmen ist auf einen DIN-gerechten Baumschutz zu achten. Ein Teil des Ausgleichs könnte im Bereich der prägenden Eiche erstellt werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das künftige Baugebiet als Dorfgebiet (MD; § 5 BauNVO) dargestellt. Nachdem als Planungsziel ein allgemeines Wohngebiet (WA; § 4 BauNVO) angestrebt wird, muss gemäß dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Dies kann gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.
 
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2017 einstimmig für die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen.
 

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreis der Stadträte wird befürchtet, dass sich die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes negativ auf die Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben und Kleingewerbe gerade im Hinblick auf die TA Lärm und die TA Luft auswirken könnte.
Bürgermeister Brilmayer kündigt an, das Thema noch einmal intensiv im Technischen Ausschuss zu beraten. Somit kommt es nicht zu einer Beschlussfassung.

Datenstand vom 22.08.2019 09:21 Uhr