Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf denm Grundstück FlNr. 867/19, Gmgk. Ebersberg, Ecke Haggenmiller- / Floßmannstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 19.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung einer Werbetafel an der Ecke Haggenmiller-/Floßmannstraße für das Bauvorhaben der Firma Eurytos Immobilien GmbH auf dem ehemaligen BRK-Gelände.

Die geplante Werbetafel hat eine Werbefläche von 24 m², die sich aus einer Breite von 6 m und einer Höhe von 4 m ergibt. Die Gesamthöhe der Anlage bemisst sich auf 7,30 m. Die Tafel wird in einer Höhe von 3,30 m angebracht, um die Sicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen nicht einzuschränken. Bei der unbeleuchteten Werbeanlage handelt es sich um eine bedruckte Plane, die auf einen Aluminium-Gitterträgersystem angebracht wird.

Der rechtsgültige BPl. 202 – westl. Haggenmillerstraße – enthält keine Festsetzungen zu Werbeanlagen. Das Bauvorhaben liegt außerhalb der Werbeanlagensatzung der Stadt Ebersberg. Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Werbetafel überdimensional groß, bauplanungs- und bauordnungsrechtlich ist das Bauvorhaben in der beantragten Form jedoch zulässig. Die Aufstellung ist befristet bis zum Beginn der Hochbaumaßnahmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss bevorzugte die kleinere Alternative der Werbeanlage, da diese sich verträglicher in das Umfeld einfügen würde.
Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen. Sobald die kleinere Alternative eingereicht wird, soll diese auf dem Verwaltungsweg dem Landratsamt vorgelegt werden.   

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 26.07.2019 10:04 Uhr