Bebauungsplan Nr. 151.1 - südlich Kolpingsstraße; Erweiterung des Planungsumgriffs auf das Grundstück FlNr. 747/43, Gmkg. Ebersberg Ringstraße 116


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.11.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss beschloss am 19.09.2017 das Grundstück in den Bebauungs­plan Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße miteinzubeziehen und das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage nicht zu erteilen.

Für den Bebauungsplan Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße wurde der Aufstellungs­beschluss am 14.03.2017 gefasst. Der Umgriff beinhaltete die Grundstücke FlNr. 632/1, 632 und 632/5 sowie Teilflächen von 724/5 und 634/5 jeweils Gemarkung Ebersberg.

Aufgrund des Beschlusses des Technischen Ausschusses vom 19.09.2017 ist der Bebauungs planumgriff auf die FlNr. 747/43, Gemarkung Ebersberg zu erweitern.
Auf dem Grundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage entstehen. Nach Ansicht der Stadt Ebersberg liegt der östliche Teil des Bauvorhabens im Außenbereich, so dass das Vorhaben insgesamt planungsrechtlich nicht zulässig ist. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Baulinienplanes Nr. 12 – Südwest. Dieser sieht an dieser Stelle keinen Bauraum vor. Die Zulässigkeit des Vorhabens kann somit nur durch eine planerische Feinsteuerung im Rahmen eines Bebauungsplanes herbeigeführt werden. Insofern bietet es sich an, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151.1, der unmittelbar östlich angrenzt und gerade am Anfang des Verfahrens steht, entsprechend zu erweitern.
 

Diskussionsverlauf

StR Otter regte an, im Zuge der Bauleitplanung noch Varianten sowie ein Massenmodell erstellen zu lassen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße auf das Grundstück FlNr. 747/43, Gemarkung Ebersberg, Ringstr. 116 zu erweitern.

Die Verwaltung wird beauftragt den geänderten Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:00 Uhr