Integration von ausländischen Mitbürgern, insbesondere von Asylbewerbern mit langfristigem Aufenthalt; Installation einer/eines Integrationsbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 07.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 07.11.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Angeregt u. a. durch Vertreter der Helferkreise fanden in den letzten Monaten einige Treffen zum Thema Unterstützung und Integration von Asylbewerbern in der Stadt Ebersberg statt.
Von Seiten des Helferkreises wurde dabei der Wunsch nach einem hauptamtlichen Ansprechpartner an die Stadtverwaltung vorgetragen. Diese Notwendigkeit wurde damit begründet, dass zum einen die aktiven, ehrenamtlichen Helfer an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind und zum anderen damit, dass jetzt – nachdem die Notfallhilfe für Asylbewerber grundsätzlich geregelt ist – über die aktive Integration der Asylbewerber mit längerfristiger Aufenthaltsdauer nachgedacht werden muss. Im Sinne einer positiven Prägung des gesellschaftlichen Lebens in Ebersberg sollte eine – letztlich auch präventive – Unterstützung von Integration zu den Aufgaben der Stadt gerechnet werden.
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass hierzu ein breites Netzwerk nötig ist, über das Informationen an die Öffentlichkeit transportiert und persönliche Kontakte forciert werden könnten. Die Einrichtung eines Integrationsbeirates könnte hier hilfreich sein.
Im Ergebnis war man sich einig, dass dazu eine geeignete Struktur unter Einbindung eines/einer  hauptamtlichen Mitarbeiters/ Mitarbeiterin der Stadtverwaltung geschaffen werden sollte, in der die Stellung und die konkreten Aufgaben der verschiedenen Beteiligten definiert werden können.
Zur Vorbereitung eines entsprechenden Integrationskonzeptes für Ebersberg wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der Vertreter aus den Stadtratsfraktionen, aus dem Helferkreis, des Kreisbildungswerkes, der Caritas und der Stadtverwaltung beteiligt sind.
Vorbereitend für die Beratung im Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss besprach die Arbeitsgruppe einen Projektablauf und eine Aufgabenbeschreibung für einen/eine möglichen städtischen Integrationsbeauftragte/n.

 Die Aufgaben eines Integrationsbeauftragten wären danach:
 Aufbau eines kommunalen Netzwerkes mit allen Akteuren der Integrationsarbeit
 Erarbeitung eines kommunalen Integrationskonzepts auf Basis der integrationspolitischen Leitziele des Stadtrats und Identifizierung konkreter Handlungsfelder (z.B. Sprachförderung, Schule und Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Wohnsituation, etc.)
 Entwicklung der dazu benötigten Strukturen und thematische Schwerpunktsetzung
 Vorschläge zur Gestaltung von Grundsatzfragen der Integrationspolitik des Stadtrates und Abstimmung mit anderen Institutionen
 Erarbeitung eines Überblicks der für die Kommune relevanten Informationen und Angebote
 Analyse und Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von kommunalen Integrationshemmnissen im rechtlichen, administrativen und sozialen Bereich zusammen mit den in Integrationsfragen bereits tätigen Institutionen und gemeinnützigen Einrichtungen in der Stadt
 Koordinierung der Aktivitäten im Bereich der Integration sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch zwischen den vorhandenen freien und gemeinnützigen Institutionen und der Stadt
 Schnittstelle zwischen Akteuren der Integrationsarbeit und der Stadtverwaltung
 Unterstützung, Förderung und Beratung von Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit
 Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Förderung kultureller Aktivitäten und Förderung von Freizeitaktivitäten als Möglichkeit der Begegnung und Kontaktpflege mit der einheimischen Bevölkerung
 Aufklärungsarbeit zum Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
 Einbindung der vorhandenen Maßnahmen, Institutionen und freien Trägern
 Evaluation und Controlling der eingeleiteten Maßnahmen
 Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Stadtrat
 Information der Öffentlichkeit über die Aktivitäten und eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Integration
 Zielgruppe sind alle Ebersberger Bürger mit Migrationshintergrund (nicht nur Asylbewerber)
 Unterstützung der Ehrenamtlichen insbesondere bei Organisations- und Strukturarbeiten
 Einbindung der Betroffenen in Konzepterstellung

Nicht die Aufgaben eines Integrationsbeauftragten
 Einzelfallhilfe, Begleitung zu Terminen, etc.
 Rechtliche Beratung (insbes. während des Asylverfahrens)
 Übernahme der Tätigkeiten von Ehrenamtlichen
 Vergabe von Wohnraum
 Etc.

Für den Umfang der dargestellten Arbeiten wird eine erforderliche Wochenarbeitszeit von ca. 19,5 Stunden (1/2 der vollen Arbeitszeit) geschätzt.
Vorgeschlagen wird die Installierung eines/einer hauptamtlichen städtischen Integrations-beauftragten mit der erarbeiteten Aufgabenbeschreibung. Zunächst soll der/die Beauftragte in Zusammenarbeit mit der gebildeten Arbeitsgruppe ein Integrationskonzept für die Stadt Ebersberg erarbeiten, das dann durch den Stadtrat verabschiedet wird.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, zur Unterstützung der Integration von Mitbürgern mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung eine/einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragte/n mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden zu installieren und als erste Schwerpunktaufgabe mit der Entwicklung eines städtischen Integrationskonzeptes in Zusammenarbeit mit der bestehenden Arbeitsgruppe zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2019 11:29 Uhr