Änderung der Abfallwirtschafts- sowie Abfallgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 5
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 25.10.2022 ö beschließend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung bedürfen aus folgenden Gründen einer Änderung:

  1. Künftig werden alle Tonnen von der Stadt im Rahmen der Müllabfuhrgebühr gestellt
    Die bisher separat erhobene Tonnenmiete würde ab 01.01.2023 die Berechnung einer Umsatzsteuer auslösen. Um dies zu vermeiden, werden grundsätzlich die Tonnen von der Stadt gestellt und die Kosten für neue Tonnen in die Müllgebühr eingerechnet. Die bisherige Mietgebühr von 5,40 € (bzw. 6,00 € bei 240 l Tonnen) entfällt
  2. Die Ausgabe von Gartenabfallsäcken (Stück 0,50 €) oder die Lieferung von Tonnen (35,00 €) wird auch in die Abfallgebührensatzung mit einbezogen, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden.
  3. Auf Anregung aus der Bürgerschaft soll es künftig möglich sein, zusätzliche Komposttonnen anzumelden, um z.B. Gartenabfälle darüber zu entsorgen. Für das zusätzliche Komposttonnenvolumen wird eine Gebühr von 48,00 € je 40 L erhoben. Die Gebühr wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten für Abfuhr und Entsorgung beim Kompostbauern kalkuliert.
  4. Mülltonnen selbst sind auf ein Füll- bzw. Gesamtgewicht ausgelegt. Wird dieses überschritten, kann die Tonne Schaden nehmen. Zudem kann auch die Kippvorrichtung am Fahrzeug keine überschweren Tonnen heben. Nicht zuletzt ist auch im Sinne eines Schutzes der Müllwerker es geboten, das Gewicht der Tonnen zu begrenzen. So nun für die 240 L Tonne auf ein Gesamtgewicht von 90 kg und die anderen Tonnen auf ein Gesamtgewicht von je 50 kg.
  5. Die Abfuhrkosten sind aufgrund stark gestiegener Treibstoffkosten um ca. 10 % gestiegen. Weitere Kosten für Energie, Personal, Sachkosten sind stärker gestiegen bzw. werden stärker ansteigen als bislang kalkuliert. Die Beschaffung neuer Tonnen kommt nun hinzu. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2022 neu kalkuliert und festgesetzt. Um ein Defizit von ca. 110.000 € bis zum Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31.12.2025 zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung eine Nachjustierung zum 01.01.2023. Die Gebühren erhöhen sich dadurch um ca. 2,3%. Zum Beispiel kostet eine 80 Liter Restmülltonne mit Kompostabfuhr dann jährlich 6,00 € mehr als 2022. Durch den Wegfall der Mietgebühr wird dies (weitgehend) kompensiert. Wird jetzt auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet, muss das Defizit in der nachfolgenden Kalkulation (2026-2030) mit ausgeglichen werden.

Die Änderungssatzungen liegen der Beschlussvorlage bei.
Der Ausschuss FWD hat in der Sitzung vom 04.10.2022 die Änderung wie vorstehend befürwortet wobei bei Nummer 3 auf das Komposttonnenvolumen umgestellt worden ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorstehenden Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Abfallgebührensatzung 4. Änderung zum 01.01.2023 (.pdf)
Abfallwirtschaftssatzung 3. Änderung zum 01.01.2023 (.pdf)

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr