Widmung des Geh- und Radweges im Bereich des Baumarktes in Langwied als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Beschränkung "nur Fußgänger und Radfahrer"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Bau- und Gartenmarkt Ebersberg-Langwied“ Nr. 157 setzt im Bereich des Baumarktes einen Geh- und Radweg fest. Der Weg ist hergestellt. Die Zustimmung zur Widmung hat der damalige Grundeigentümer in § 34 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 157 - „Bau- und Gartenfachmarkt Ebersberg-Langwied“, UR-Nr. 112/2005/DrW, bereits unwiderruflich erteilt. Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG liegen damit vor.

Der insgesamt 247 m lange Weg ist die Fortsetzung des vorhandenen Geh- und Radweges im Zuge der B304. Er beginnt an der Nordwestseite des Baumarktgeländes an der Grenze zwischen den Grundstücken FlNr. 550, Gmkg. Oberndorf (Eigt. BRD). Der Weg liegt auf den Grundstücken FlNr. 552 (Eigt. Baumarkt), FlNr. 554/2 (Ebrach) und FlNr. 555/3 (Eigt. Baumarkt), jeweils Gmkg. Oberndorf. Endpunkt ist die Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 209 „Langwied – Oberndorf“. 

Mit Ausnahme des 8 m langen Brückenbauwerkes über die Ebrach obliegt die Baulast gem. Art. 54a BayStrWG der Stadt Ebersberg. Gemäß dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 10.01.2005 Az. 44/641-2 Ebersberg/B steht das Brückenbauwerk im Unterhalt des Antragstellers (Baustoff Union GmbH & Co. KG) bzw. dessen Rechtsnachfolgers. Die Stadt Ebersberg ist lediglich Baulastträger für die Fahrbahn des Geh- und Radweges auf der Brücke.

Die Widmung wird beschränkt auf Fußgänger und Radfahrer. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung des Geh- und Radweges im Bereich des Baumarktes in Langwied als beschränkt-öffentlicher Weg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger und Radfahrer“ zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner und StR Otter waren während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Anlage_Auzug BPl. 157 - Baumarkt Langwied (.pdf)
Anlage_Lageplan und Flurkarte_G+R Langwied (.pdf)

Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr