Ausfallbürgschaft Dirndlverein Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 24.10.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Dirndlverein Oberndorf hat für ihr Weinfest am 17.11.2023 und die Party am 18.11.2023 eine Ausfallbürgschaft von insgesamt 15.000 € beantragt.
Gem. § 10 Nr. 3 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) der Geschäftsordnung ist der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss grundsätzlich für die Gewährung von Ausfallbürgschaften bis zu 10.000 € zuständig. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dies im Rahmen einer Grundsatzentscheidung des Stadtrates liegt und im Vorjahr in vergleichbarer Höhe Ausfallbürgschaften der Stadt gewährt worden sind. Da dies jedoch nicht der Fall ist, kann der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss nur für Ausfallbürgschaften bis zu 5.000 € beschließend tätig werden (§ 10 Nr. 3 Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) der Geschäftsordnung).

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt dem Dirndlverein Oberndorf eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 08:14 Uhr