18. Änderung des Flächennutzungsplanes-Erweiterung des Gewerbegebietes Langwied; Neuausweisung der FlNr. 551 und 552/3 Gemarkung Ebersberg als Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.01.2024 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Stadt hat vor einiger Zeit die im Betreff genannten Grundstücke erworben. Derzeit wird das dort vorhandene Gebäude als Unterkunft für Flüchtlinge bzw. anerkannte Flüchtlinge genutzt. 

Langfristig soll die Fläche von insgesamt ca. 1 ha. Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales vom 17.10.2023 zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden. 

Für die ersten Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) notwendig. Derzeit stellt der rechtswirksame FNP für diesen Bereich landwirtschaftliche Nutzfläche dar (vgl. nachfolgende Abbildung). 

 



Planungsziel ist die Darstellung als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO.

Der Stadt liegen bereits Nachfragen von Interessenten für die Gewerbeflächen vor. 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Einleitungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Stadtrat zum Beschluss vorzuschlagen. 
Innerhalb des Verfahrens wären dann u. a. die Fragen der konkreten Erschließung zu klären. 

Ein verbindliches Bebauungsplanverfahren sollte frühestens nach dem ersten Beteiligungsschritt im Flächennutzungsplanverfahren eingeleitet werden.  

Diskussionsverlauf

StR Gressierer erkundigte sich ob es seitens des Staatlichen Bauamtes einen neuen Sachstand hinsichtlich der Erschließung gibt. 
Die Verwaltung teilte mit, dass hier kein neuer Sachstand vorliegt und sich das Staatliche Bauamt in der Regel nur innerhalb eines förmlichen Bauleitplanverfahrens abschließend äußert. 
In den Vorgesprächen wurde eine Erschließung nicht abgelehnt jedoch an bestimmte planerische Forderungen geknüpft. 

StRin Behounek forderte, das bestehende Wohngebäude solange nicht abzubrechen bis eine adäquate Ersatzunterkunft für die Bewohner gefunden wurde. Erster Bürgermeister Proske sicherte dies zu. 

StR Otter hielt einen Grundsatzbeschluss für eine Überplanung für sinnvoll, wollte jedoch keine Festlegung auf ein Gewerbegebiet. Das Grundstück liegt im Bereich der östlichen Ortszufahrt und im Bereich des Naturdenkmals der Jesuitengasse. Es bestünde die Möglichkeit hier den städt. Bauhof auszulagern und damit auch die Mietflächen des Bauhofs deutlich zu reduzieren. Am aktuellen Bauhofstandort könnten dann gute Wohnflächen geschaffen werden. 
Erster Bürgermeister Proske fand das Grundstück für den städt. Bauhof sehr groß. 
StR Otter schlug eine Mischform aus Bauhof und Gewerbe vor. 
StR Münch konnte die Ausführungen von StR Otter nachvollziehen, wobei er die Bauhofauslagerung als fraglich sah. Die Stadt ist Eigentümerin der Grundstücksfläche, es sind Interessenten da, die Wirtschaftsbefragung ergab einen Mangel an Gewerbeflächen. Es spricht alles dafür, die GE-Entwicklung weiter zu verfolgen. 
StR Otter wies daraufhin, dass eine GE-Darstellung eine Vorfestlegung wäre – eine ganzheitliche Betrachtung wäre seiner Ansicht nach sinnvoller. 
StR Friedrichs ging von einem flächensparenden Gewerbegebiet aus. 
StR Münch wies daraufhin, dass bei Wohngebieten im FNP der Baugebietstyp offengelassen werden kann; beim Gewerbegebiet sei das schwer vorstellbar. 
StR Gressierer stellte fest, dass das Erwerbsziel des Grundstücks die Schaffung eines Gewerbegebietes war, um die Einnahmen der Stadt zu verbessern. Eine Bauhofverlagerung hielt er nur dann für sinnvoll, wenn der Bauhof sich von den aktuellen Flächen trennen kann. Es wurde viel investiert in den jetzigen Bauhof. Er schlug vor, eine kurze strukturelle Planung vorzuschalten und hierzu in den Fraktionen zu beraten. 

Die Verwaltung erläuterte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass für eine Aufstellung eines Flächennutzungsplanverfahrens aufgrund der Anstoßwirkung der Bauleitplanung allgemeine Ziele und Zwecke der Planung dem Beschluss zugrunde liegen sollten. Anderenfalls müsste man die Planungsziele auf einer informellen Ebene (Rahmen- / Strukturplanung) zunächst erarbeiten um im Anschluss die förmliche Bauleitplanung einzuleiten. 

2. Bürgermeister Obergrusberger war der Ansicht, dass der Bauhof aktuell gut in Schuss sei und eine Verlagerung jetzt nicht mehr passen würde. 

StR Otter beharrte auf einem Grundsatzbeschluss zur Überplanung ohne einen Einleitungsbeschluss. Er wisse nichts über die städt. Mietflächen und die hierfür aufgewendeten Kosten. 
StR Spötzl sah kein Problem in einer Strukturplanung. Die Bauhofverlagerung sah er in den nächsten Jahren nicht als realistisch an. Vielmehr sollte mit einem neuen Gewerbegebiet Gewerbesteuer erzielt werden. 
StRin Platzer fand die Bauhofverlagerung unrealistisch. Die Fläche sei für ein GE eher klein und es steht fest, dass die Stadt Gewerbeflächen braucht. Eine Strukturplanung ist nicht erforderlich. 
StR Gressierer dämpfte die Erwartungen nach Gewerbesteuer, da die Firmen am Anfang hohe Abschreibungen geltend machen können. Das Thema Bauhofverlagerung möchte er gerne beenden. Die möglichen Interessenten wären für die weitere Entscheidung wichtig. 
StR Ried war der Ansicht, dass das Bauhofthema nur Erwartungen und Hoffnungen erwecke. Der Bauhof hat derzeit eine gute Situation. Er sei zwar kein Gewerbegebietsfreund, wünsche sich hier aber etwas mit Anspruch. Er bat auf das Naturdenkmal sowie auf die optische Gestaltung wert zu legen. 
StR Münch empfahl mit der Planung zu beginnen. Die Sache ist leicht steuerbar, da die Kommune Eigentümerin ist. 


 

Beschluss

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat für den Bereich der Grundstücke FlNr. 551 und 552/3 Gemarkung Ebersberg, die Einleitung der 18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Planungsziel dort ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO auszuweisen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.01.2024 08:54 Uhr