Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube in einem bestehenden Reihenhaus auf dem Grundstück FlNr. 513/1, Gmkg. Ebersberg, Sarreiterweg 12b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist der Einbau einer Dachgaube auf der Ostseite eines bestehenden Reihenhauses mit einer Breite von 1,50 m und einer Dachneigung von 5°.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 77 – „Änderung Eggerfeld – BRK Grundstück“. 

Der Bebauungsplan enthält speziell zu Dachgauben keine Regelungen, bzgl. des Bauvorhabens gibt er aber folgende Festsetzungen vor:
  • Firstrichtung Nord-Süd
  • Dachneigung 21°-26°
  • Ziegeleindeckung 
  • max. zwei Vollgeschosse
  • Geschossflächenzahl 0,8

Die geplante Dachgaube hat ein flachgeneigtes Dach (5° Dachneigung) mit Blecheindeckung. Durch den Einbau der neuen Dachgaube entsteht ein drittes Vollgeschoss. Die Geschossflächenzahl wird mit 0,85 geringfügig überschritten. Es entsteht eine neue Wandhöhe von 7,95 m (vorher 6,65 m). Hierfür sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt.    

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Die beantragten Befreiungen können aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da in den Reihenhäusern mit einem Zwerchgiebel auf der Westseite (Nr. 12a/14/14b), bereits ein drittes Vollgeschoss besteht. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bereits mehrere Gauben oder Zwerchgiebel, die entgegen der festgesetzten Firstrichtung, mit einem Blechdach anstelle einer Ziegelabdeckung und einer ähnlichen Dachneigung errichtet wurden. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange wie Belichtung und Belüftung werden nicht beeinträchtigt. Die Abstandsflächen zu den anderen Gebäuden auf dem Grundstück können trotz Einbau der Gaube eingehalten werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube in das bestehende Reihenhaus auf dem Grundstück FlNr. 513/1, Gmkg. Ebersberg, Sarreiterweg 12b in Ebersberg und den damit verbundenen Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Technische Ausschuss stimmt den Anträgen auf Befreiung zu und erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 15:11 Uhr