Bauantrag zum Einbau von zwei Wohneinheiten im bestehenden Dachgeschoss, zur Errichtung von zwei Dachgauben und Nutzungsänderung im Erdgeschoss zu Lagerzwecken auf dem Grundstück FlNr. 639/1 und 639/4. Gmkg. Oberndorf, Traxl 16/16 c
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, das Dachgeschoss im bestehenden Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten einschließlich zweier Dachgauben auszubauen. Zudem soll ein Abstellraum im Erdgeschoss als gewerblicher Lagerraum umgenutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück in Traxl ist bauplanungsrechtlich als Innenbereich einzuordnen. Bauvorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB (Innenbereich) und müssen sich demnach nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Die nähere Umgebung des Grundstückes entspricht einem Dorfgebiet (§5 BauNVO - MD), in dem sonstige Wohngebäude nach § 5 Abs. 1 i.V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig sind. Der geplante Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken fügt sich somit nach Art der Nutzung ein.
Die beantragte Nutzungsänderung des Abstellraumes zu einem gewerblichen Lagerraum ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO ebenfalls zulässig. Auch hier ist die Einfügung gegeben.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an.
Das Gebäude wird äußerlich lediglich durch die Dachgauben verändert. Dachgauben sind in Traxl bereits in unterschiedlichen Formen und Größen vorhanden. Die Einfügung nach dem Maß der Nutzung ist somit ebenfalls gegeben.
Für die neu entstehenden Wohneinheiten und der neuen gewerblichen Nutzung sind weitere 5 Stellplätze nachzuweisen (2 WE mit je 1,5 StPl/WE; 1 gewerbl. Nutzung je 1 StPl/80-100 m² Lagerfläche). Der Stellplatznachweis wird auf dem Grundstück mit 5 offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze erfüllt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau von zwei Wohneinheiten im bestehenden Dachgeschoss, zur Errichtung von zwei Dachgauben und Nutzungsänderung im Erdgeschoss zu Lagerzwecken auf dem Grundstück FlNr. 639/1 und 639/4. Gmkg. Oberndorf, Traxl 16/16 c in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
StR Hilger nahm wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.
Datenstand vom 22.07.2024 16:31 Uhr