Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und Neubau einer Betriebsleiterwohnung und Einbau von 3 Wohneinheiten ins bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück FlNR. 639/1, Gmkg. Oberndorf, Traxl 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 17.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt einen Teil des Stallgebäudes in Wohnungen umzunutzen und ein neues Betriebsleiterwohnhaus zu errichten.
Die Maßnahmen bringen keine Erweiterung des baulichen Bestandes auf der Hofstelle mit sich. In das bestehende Stallgebäude sollen drei Wohneinheiten eingebaut werden. Der südliche Teil des Stallgebäudes soll abgebrochen werden und an dieser Stelle ist das neue Betriebsleiterwohnhaus vorgesehen.

Im Vorbescheid ist die zum einen die planungsrechtliche Zulässigkeit zu klären. Weiterhin ist die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit klärungsbedürftig.

Die Ortschaft Traxl ist bauplanungsrechtlich als Innenbereich einzuordnen. Damit richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (§ BauNVO). In einem Dorfgebiet sind gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Wohngebäude allgemein zulässig. Das Vorhaben führt nicht dazu, dass das Dorfgebiet zu kippen droht; der Gebietscharakter bleibt selbst bei der Zulassung der Wohnungen gewahrt.
Das Betriebsleiterwohnhaus ist als dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zugeordneten Wohngebäude nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.

Im Rahmen der Vorgespräche hat die Verwaltung auf die Immissionsproblematik (Gerüche, Lärm) beim Einbau von frei vermieteten Wohnungen hingewiesen. Zu diesem Thema hat eine Besprechung beim LRA Ebersberg, UIB, stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass von der Außenkante des Stallgebäudes zu der nächstgelegenen frei vermietbaren Wohnung ein Abstand von mindestens 21 m einzuhalten ist. Das geplante Betriebsleiterwohnhaus ist immissionsschutzrechtlich nicht relevant. Die Abstandskurve liegt noch ca. 3 m im Bereich der südlichsten frei vermietbaren Wohnung. Dieser Umstand muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens noch näher geklärt werden. Solange die Tierhaltung besteht darf die Betriebsleiterwohnung nicht anderweitig genutzt werden. Das Festmistlager muss verlegt werden. Der erforderliche Abstand zur Güllegrube mit 10 m ist unter den vorgenannten Voraussetzungen gewahrt.

Das Vorhaben hält auf der Westseite die Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 5 BayBO nicht ein. Dies ist aufgrund des baulichen Bestandes so vorgegeben. Hierzu liegt ein Abweichungsantrag vor. Die Abstandsfläche liegt in der nordwestlichsten Ecke geringfügig auf dem der Ortsstraße angrenzendem Grundstück. Bereits dieses Gebäude auf FlNr. 636 steht bereits unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Aus Sicht der Stadt könnte dem Abweichungsantrag stattgegeben werden, da durch die Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes in Wohnungen keine Lageveränderung des Gebäudes entsteht und somit keine neue, Situation für die Nachbarn geschaffen wird.

Dem Antragsteller wird aufgegeben im Bauantrag einen qualifizierten Stellplatznachweis für sein Vorhaben vorzulegen.  
 

Diskussionsverlauf

StRin Platzer fragte nach, ob die Wohnungen ausschließlich für Einheimische oder für Angehörige genutzt werden dürfen. Sie befürchtete eine Veränderung der Dorfstruktur. Die Verwaltung erläuterte, dass eine solche Auflage baurechtlich schwierig umzusetzen ist. Es liegt hier ein Innenbereich vor,  in dem solche Wohnungen allgemein zulässig sind.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wegen Teilabbruch eines Stallgebäudes und Neubau einer Betriebsleiterwohnung und Einbau von 3 Wohneinheiten ins bestehende Stallgebäude in Traxl 16, 85560 Ebersberg, FlNr. 639/1, Gemarkung Oberndorf.


Im Rahmen des Bauantrags ist ein qualifizierter Stellplatznachweis vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:00 Uhr