Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhls und Einbau einer Gaube auf dem Grundstück FlNr. 265/2, Gmkg. Ebersberg, Augustinerstr.11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 17.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte den Dachstuhl des bestehenden Hauses erneuern, um 40 cm anheben und auf der Nordseite eine Dachgaube einbauen.
Das Grundstück mit einer Größe von 204 m² liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es handelt sich somit um Innenbereich nach § 34 BauGB.
Im Innenbereich ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
In der näheren Umgebung sind nahezu ausschließlich Wohngebäude anzutreffen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Das Gebäude soll zu Wohnzwecken genutzt werden. Es fügt sich somit nach Art der Nutzung ein.
Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. Es wird nur der Dachstuhl um 40 cm angehoben. Eine zusätzliche Versiegelung findet nicht statt. Durch die Anhebung gleicht sich das Gebäude an die westlich angrenzende Doppelhaushälfte an. Nachdem nur ein Dachausbau erfolgt, fügt sich das Vorhaben auch hinsichtlich der Bauweise und der überbaubaren Grundstückfläche in die Umgebung ein.
Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert.
Im Vorgartenbereich werden zwei offene Stellplätze errichtet.
Beschluss
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben wegen Erneuerung und Anhebung des Dachstuhls mit Einbau einer Dachgaube auf dem
Grundstück FlNr. 265/2, Gemarkung Ebersberg, Augustinerstr. 11.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 16:00 Uhr