Bebauungsplan Nr. 199 - Hörmannsdorf Nord; Vorstellung der überarbeiteten Garagensituation; TA vom 18.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.09.2018.

Das Planungsbüro soll eine weitere Alternative für freistehende Garagen / Stellplätze vorlegen. Es liegen 3 Varianten über die mögliche Stellung der Garagen vor.

Herr Architekt Baumann ist in der Sitzung anwesend und stellt die Alternative dem Ausschuss vor.
Auf die mit der Ladung übersandten Unterlagen wird Bezug genommen.

Sofern eine Variante beschlossen werden sollte, kann der Bebauungsplanentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) ausgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung durch den Architekten Herrn Baumann wurde der Punkt im Gremium eingehend beraten.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass im Bereich der Friedenseiche innenliegende Garagen vorhanden seien, diese allerdings nicht genutzt werden. Man sollte den Bauwerbern die Wahl lassen, ob innenliegende oder freistehende Garagen errichtet werden.
Erster Bürgermeister Brilmayer unterstützte den Vorschlag unter der Voraussetzung, dass sich die Bauwerber bei einem Doppelhaus abstimmen müssten um eine einheitliche Lösung zu erzielen.
StR Schechner sprach sich für die Dachterrassenlösung aus. Eine Garage im Gebäude würde er wegen seiner eigenen Erfahrungen aus bautechnischen Gründen nicht machen. Er befürwortete Garagengebäude mit Satteldächern, da diese besser in die dörfliche Umgebung passen. Er bat hierüber um gesonderte Abstimmung.
2. Bürgermeister Ried sah in den Flachdachgaragen einen erheblichen Störfaktor, wenn man hier die landwirtschaftlichen Baustrukturen nachempfinden möchte.
Erster Bürgermeister Brilmayer war der Ansicht, dass die Variante 2 verworfen werden sollte.
StR Otter stellte fest, dass bei der Lösung mit der Garage im Haus deutlich mehr Baumasse möglich wäre. Er regte an, sowohl die ursprüngliche Variante vom 18.09.2018 sowie eine Wahlmöglichkeit für den Garagenstandort zuzulassen. Nach seiner Ansicht könnten durchaus unterschiedliche Lösungen für ein Doppelhaus entstehen.
Für die Satteldächer sollten angemessene Dachüberstände festgesetzt werden.
 Nach Ansicht von StR Goldner wäre auf den Parzellen 3 und 4 bei Bedarf auch ein weiteres Mehrfamilienhaus möglich.
Erster Bürgermeister Brilmayer hielt fest, dass die Planung von 18.09.2018 die Ausgangsbasis sei. Zusätzlich wären die heute vorgelegten Varianten 1 und 3 denkbar.
StR Lachner gab zu bedenken, dass möglicherweise Abstimmungsprobleme entstehen könnten, falls die Doppelhaushälften nicht zeitgleich realisiert werden.
Herr Architekt Baumann erläuterte, dass durch die festgesetzten Baulinien und zwingenden Wandhöhen keine Gebäudeversprünge entstehen könnten. Er riet weiterhin von Satteldächern auf den Garagen bei Parzellen 7 und 8 ab, da ansonsten Belichtungsprobleme im ersten Obergeschoss entstehen würden. Ein Satteldach bei den geplanten Carportanlagen auf Parzelle 9 wäre nach seiner Ansicht zu massiv. Er schlug als Alternative vor, die große Carportanlage auf die Hälfte zu reduzieren. Diese könnte dann mit Satteldach verwirklicht werden. Die verbleibenden Stellplätze würden als offene Parkplätze nördlich der Carportanlage festgesetzt.
StR Otter regte an, zur Vermeidung von komplizierten Regelungen bei der ursprünglichen Variante zu bleiben. Dies sei ein einfaches gutes Grundkonzept.
3. Bürgermeister Riedl gab zu verstehen, dass er ein Verfechter von außenliegenden Garagen sei. Er fände die Wahlvariante gut. Es sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden, eine Einliegerwohnung zu schaffen, um Eltern bzw. pflegebedürftige Personen aufnehmen zu können. Alternativ sollte die Möglichkeit der Befreiung gegeben sein.
Die Verwaltung teilte mit, dass hier ein Befreiungstatbestand kaum möglich sei, da das Thema des Garagenstandorts ein wichtiger Planungsinhalt sei und damit einen Grundzug der Planung darstelle. Eine Befreiung wäre aus rechtlichen Gründen damit nicht möglich; es müsste der Bebauungsplan geändert werden.

Nach eingehender Beratung wurde folgende Variante für die weitere Planung als Beschlussvorschlag erarbeitet:

Die heutige Variante 1 (Fassung vom 05 .11.2018) soll weiterverfolgt werden. Zusätzlich soll für die Parzelle 3 und 4 die Wahlmöglichkeit bestehen, die Garagen auch außerhalb des Hauptgebäudes zu errichten. Für freistehende Garagengebäude werden Satteldächer vorgeschrieben, außer für die Parzellen 7 und 8. Für den Vorbau der Parzellen 3 und 4 wird ein Flachdach festgesetzt, damit diese Fläche als Dachterrasse genutzt werden kann.

Beschluss

Neben der Ursprungsvariante vom 18.09.18 soll die heutige Variante 1 (Fassung vom 05.11.2018) soll weiterverfolgt werden. Zusätzlich soll für die Parzelle 3 und 4 die Wahlmöglichkeit bestehen, die Garagen auch außerhalb des Hauptgebäudes zu errichten. Für freistehende Garagengebäude werden Satteldächer vorgeschrieben, außer für die Parzellen 7 und 8. Für den Vorbau der Parzellen 3 und 4 wird ein Flachdach festgesetzt, damit diese Fläche als Dachterrasse genutzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:08 Uhr