Widmung der neugebauten Straße "Zum Söll" zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.12.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Zuge der Bebauung der Grundstücke FlNr. 626/34, 628/23, 628/29, Gmkg. Ebersberg im Moosstefflfeld (BPl. 152) hat sich der Bauträger, Fa. N + Z GmbH  mit Vereinbarung vom 25.02.2016 (URNr. 558/2016 G) verpflichtet, die Erschließungsstraße gem. Bebauungsplan herzustellen.

In der gleichen Vereinbarung hat die Fa. N + Z GmbH die Zustimmung für sich und seine Rechtsnachfolger zur Widmung dieser Straße zur Ortsstraße i.S. des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erklärt.
Die 42 m lange Straße ist zwischenzeitlich benutzbar hergestellt und erhielt die FlNrn. 628/28 und 628/25, Gmkg. Ebersberg. Sie wurde vom Technischen Bauamt der Stadt am 20.12.2017 abgenommen.
Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG liegen damit vor.
Widmungsbeschränkungen sind nicht erforderlich.
Der Straßenbaulastträger ist gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Ebersberg.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt  die 42 m lange Straße, FlNr. 628/28 und 628/25, Gmkg. Ebersberg beginnend an der Südgrenze des Grundstücks FlNr. 40/8, Gmkg. Ebersberg (Moosstefflstraße, Straßenzug-Nr. 606, Bestandsverzeichnis Gemeindestraßen) und endend an der Westgrenze der Verkehrsfläche FlNr. 628/25, Gmkg. Ebersberg, als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkungen zu widmen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Ebersberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:09 Uhr