Mühlthaler Paul; Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 1666/2, Gmkg. Ebersberg, Aßlkofen 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 18.08.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Das geplante Haus mit Satteldach fügt sich in seiner Kubatur in die nähere bestehende Bebauung ein.
Die Abstandsflächen sollen in einem Teilbereich zwischen dem Neubau und dem östlich gelegenen bestehenden Gebäude auf 5 Meter reduziert werden. Hierfür ist eine Abweichung beantragt. Die Prüfung hierfür obliegt dem Landratsamt.
Die geplante Doppelgarage mit Dachterrasse ist in der beantragten Form nicht zulässig, da es sich hier nicht um eine „Grenzgarage“ i.S.v. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt. Für diese Garage wäre die volle Abstandsfläche anzusetzen.
Sollte der Bauherr die Doppelgarage ohne Dachterrasse planen, wäre diese bauplanungsrechtlich zulässig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (Übersicht beim Ausfahren aus dem Grundstück) sowie zum Schutz des Gebäudes vor evtl. Schäden durch Räum- und Streufahrzeuge ist aus Sicht der Verwaltung allerdings ein Abstand von mindestens 0,50 m von der Grundstücksgrenze zu fordern.

Diskussionsverlauf

Auf den Hinweis von Stadtrat Gressierer, dass es auch in neueren Baugebieten einige Bauvorhaben gibt, auf denen sogenannte Grenzgaragen gebaut worden sind, antwortet Bürgermeister Brilmayer, dass die Stadt nur empfiehlt, einen gewissen Abstand einzuhalten, auch zur Sicherheit der Nutzer der Garage.
Stadtrat Otter regt an, das geplante Haus samt Garage um 90 Grad zu drehen. Aus seiner Sicht würde es sich so optisch besser einpassen und die Grenzproblematik wäre ebenso wie die Abstandsthematik nicht mehr vorhanden. Bürgermeister Brilmayer bietet dem Bauwerber diesbezüglich ein Gespräch an .

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem beantragten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu, lehnt jedoch die beantragte Doppelgarage mit Dachterrasse ab.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr