Antrag auf Befreiung und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Dachgauben in das Wohngebäude Heinrich-Vogl-Straße 14, FlNr. 111, Gmkg. Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 171 – Ehemaliges Vermessungsamt.
Der Bauherr beabsichtigt, auf dem denkmalgeschützten Gebäude auf der Nord- und Südseite des Gebäudes insgesamt sieben Dachgauben einzubauen.
Für dieses Bauvorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich und beantragt, da gem. Festsetzung A 5.6.4 des Bebauungsplanes 171 mit Ausnahme von Lichtkuppeln in entsprechend festgesetzter Bauweise, Dachaufbauten nicht zulässig sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung für dieses Bauvorhaben städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Der Einbau von Lichtkuppeln wäre vom Amt für Denkmalschutz zudem nicht genehmigt worden.
Des Weiteren ist für den Einbau der Dachgauben eine erneute denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich und beantragt, da die jetzige Ausführung von der bereits am 10.02.2015 erteilten Genehmigung abweicht.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt
den nötigen Befreiung und der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zu .Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:26 Uhr