Bauantrag zur Aufstellung eines verspiegelten Kubus im Rahmen des Skulpturenprojektes, auf dem Grundstück FlNr. 247/13, Gmkg. Ebersberg, Marienplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Kunstverein Ebersberg e.V. möchte im Rahmen des Skulpturenprojektes in der Zeit von April bis November 2016 auf dem Marienplatz einen verspiegelten Kubus aufstellen.

Die Skulptur hat eine Grundfläche von 3 m x 3 m und eine Höhe von 4 m. Zusammen mit der Grundplatte und dem Standrohr erreicht die Skulptur eine Gesamthöhe von insgesamt 4,50 m. Der verspiegelte Kubus ist auf dem Standrohr so befestigt, dass er sich um seine eigene Achse drehen kann.
 
Zum einen weist die Verwaltung darauf hin, dass Bedenken aufgrund der Statik des Gesamtbauwerkes sowie der geplanten Befestigung auf dem vorhandenen unebenen Untergrund bestehen. Die statische Prüfung obliegt hier allerdings dem Landratsamt.

Des Weiteren hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der Kubus nur in „festgestellter“ Ausführung aufgestellt werden darf. Durch die unregelmäßige Spiegelung bei Sonneneinstrahlung besteht bei einer „drehbaren“ Ausführung die Gefahr, dass die Verkehrsteilnehmer geblendet und somit stark beeinträchtigt werden.

Sollten sich Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr ergeben, so behält sich die Straßenverkehrsbehörde eine Rücknahme der Zustimmung vor. Das Kunstwerk muss dann wieder abgebaut werden.

Diskussionsverlauf

Bgm Brilmayer weist den Ausschuss darauf hin, dass vertraglich geregelt ist, dass der Kubus im Bedarfsfall auf Kosten des Kunstvereins abgebaut werden muss.

StR Lachner bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass die Stadt für Schäden durch den Kubus nicht in Haftung genommen werden kann. Insbesondere die Spiegelungen von Lichtern der Autos sieht er kritisch.


StR Otter regt an das  während der Standzeit des Kubus immer versucht werden sollte, ihn an Ort und Stelle zu belassen. Gerade bei Festen biete dies eine gute Gelegenheit, über Kunst zu diskutieren.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Aufstellung der Skulptur in „nicht drehbarer Ausführung“ zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr