Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstück FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, Kapellenweg 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge
TA 11.03.1997
TA 09.07.2013
StR 23.07.2013
TA 23.09.2014
TA 10.02.2015
TA 14.04.2015
TA 15.07.2015

In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Technische Ausschuss einer Bebauung des Grundstückes FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, am Kapellenweg, mit 3 Wohneinheiten mit  9:1 Stimmen zugestimmt. Dieser Beschluss ist die bisherige Grundlage für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Hintergrund für die maximal 3 Wohneinheiten war, dass aus Sicht der Bauverwaltung die bisher geplante Straße in ihrer  Gesamtheit nur für maximal drei Häuser ausgelegt ist.


A.        3. Bauvoranfrage zur Bebauung

Es liegt erneut eine Bauvoranfrage zur möglichen Bebauung des Grundstückes FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, am Kapellenweg vor. Die ursprüngliche Planung mit 3 Wohneinheiten wurde verworfen, die neue Planung sieht nun 4 Einfamilienhäuser mit jeweils einer Doppelgarage oder offenen Stellplätzen vor. Die Erschließung der Grundstücke wurde von der Nordseite auf die Südseite verlegt. An der geplanten Erschließungssituation im Haselbacher Weg ergaben sich seit der letzten Behandlung keine Änderungen.
Bei der neu vorliegenden Planung wurden sowohl der Erhalt der schützenswerten Bäume, der Erhalt des bestehenden, grünen Ortsrandes als auch der Freiraum um die Wegekapelle St. Antonius berücksichtigt.


B.        Zusammenhang Bebauung und Erschließung

Die Forderung der Stadt bezüglich der Ausbaubreite von 5 Metern fußt auf Erfahrungswerten, die in dieser Form eine Mindestbreite darstellen, die regelmäßig von allen Antragsstellern einer Baumaßnahme zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass durch parkende Fahrzeuge, seien es Besucher oder Zweit- bzw. Drittfahrzeuge der jeweiligen Anwohner, sich der Parkdruck stetig erhöht.
Aus diesem Grund wird vor allem für derartige Anliegerstraßen eine Mindestbreite von 5 m vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Einengung der Straße (3,20 m) auf ca. 1/3 der Gesamtlänge des Haselbacher Weges wurde aus Sicht der Bauverwaltung bereits, sehr zugunsten des Bauwerbers, der situationsbedingte Abwägungsspielraum durch die teilweise Unterschreitung der geforderten Mindestbreite von 5 m, ausgeschöpft. Die Bauverwaltung empfiehlt, aufgrund der Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten an der bisherigen Beschlusslage mit max. 3 Wohneinheiten festzuhalten.
Die Zufahrtssituationen zu den bestehenden Anwesen, die sich im Haselbacher Weg, genau in dem sehr beengten Bereich befinden, wurden bisher in der Planung nicht berücksichtigt. Eine Zustimmung der Nachbarn zur geplanten Straße liegt nach Kenntnis der Stadt immer noch nicht vor.

Vonseiten der Stadtplanung wird darauf hingewiesen, dass das noch ausstehende Ergebnis der saP die derzeitigen Planungen beeinflussen kann. Es wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzung des vorhandenen Bolzplatzes im Norden durch die Planung nicht eingeschränkt werden darf.

Diskussionsverlauf

Bgm. Brilmayer kann sich vier Wohneinheiten ebenso vorstellen wie drei. Er hofft, dass Ebersberger Käufer zum Zuge kommen.

StR Lachner, StR Ried empfindet die geplante Erschließung auch für vier Häuser ausreichend.

StR Goldner ist insgesamt gegen eine Bebauung, kann sich aber im Falle einer Bebauung auch vier Häuser vorstellen.

StRin Platzer fragt nach, warum die Bauverwaltung vier Wohneinheiten ablehnt. Herr Spindler weist darauf hin, dass eine 5m breite Erschließung ein Erfahrungswert ist, der den heutigen Anforderungen an eine Straße entspricht. Der Kappellenweg wird auf einer Länge von ca. 30 m unter dieser Empfehlung bleiben. Nachteilig wird auch die Kuppe in diesem Bereich gesehen, die die Übersicht für den Autofahrer einschränkt.

StR Mühlfenzl verlässt sich auf die Einschätzung der Bauverwaltung.

StR Otter findet den Entwurf nicht nachteilig für das Ortsbild. Der Antragsteller hat aus seiner Sicht auf die Kritik des Stadtrates reagiert. Für ihn wären auch mehr Wohnungen als 4 denkbar.


StR Gressierer würde auch davon ausgehen, das auch für fünf Häuser die Erschließung ausreichend wäre.

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass das Ergebnis der saP noch aussteht. Dieses kann die Möglichkeit einer Bebauung noch beeinträchtigen.

Bgm. Brilmayer weist darauf hin, dass die bisherigen Beschlüsse sich immer auf Wohneinheiten beziehen und nicht Wohnhäuser. Daran soll festgehalten werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag über vier Wohneinheiten zu. Dieser soll als weitere Grundlage für das noch durchzuführende Bauleitplanverfahren dienen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr