5. FNP-Änderung - SO Schwabener Straße; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung b) Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Vorgeschichte:
Am 16.12.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 16.12.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 14.07.2015 im Technischen Ausschuss, am 28.07.2015 im Stadtrat. Am 15.12.2015 wurde ein Ergänzungsbeschluss im Stadtrat gefasst.
Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 20.01.2016 bis 22.02.2016 durchgeführt.
In der Sitzung am 08.03.2016 wurde die Feststellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans bei Stimmengleichheit abgelehnt. Am 14.06.2016 wurde der überarbeitete Entwurf i.d.F.v. 17.05.2016 gebilligt und die erneute verkürzte Auslegung beschlossen. Diese wurde von 24.06.2016 bis 08.07.2016 durchgeführt.

1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Bund Naturschutz, Ebersberg
1.2        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg
1.3        Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, München
1.4        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.5        Regionaler Planungsverband München
1.6        Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 01.07.2016
2.2        IHK, Schreiben vom 19.02.2016
2.3        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 29.06.2016 (per E-Mail)
2.4        Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen/Abfallwirtschaft, Schreiben vom 06.07.2016
2.5        Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 07.07.2016
2.6        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.07.2016

3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.07.2016
3.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 18.02.2016

Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde
       Schreiben vom 07.07.2016

Die Teilrücknahme der Bauflächendarstellung (Ausstellungsfläche Kfz / Stellplätze), verbunden mit einer neuerlichen Grünflächendarstellung würden aus naturschutzfachlicher Sicht ausdrücklich begrüßt. Es wird jedoch bemängelt, dass gegenüber der Flächendarstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Umfang der Grünflächendarstellung jetzt nur noch halb so groß sei, was in der Planfolge zu einer Beeinträchtigung des Ortsrandes und des Landschaftsbildes führen könne. Zur vollständigen Erhaltung dieser wertvollen Grünzäsur mit ihrer Blickbeziehung zum Alpenpanorama wäre eine Verlagerung der Kfz-Ausstellungsfläche nach Norden zu empfehlen, falls diese Fläche wirklich essentiell benötigt würde.

       Stellungnahme:
Zunächst darf angemerkt werden, dass sich der Plangeber mit den in der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde dargelegten widerstreitenden Belangen des Naturhaushaltes und der städtebaulich gewerblichen Entwicklung des Bereichs intensiv auseinandergesetzt hat. Das Ergebnis der Abwägung spiegelt sich im Bodennutzungskonzept der Planfassung vom 17.05.2016 wider. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans enthält damit einen sachgerechten Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschutzes und des Orts- / Landschaftsbildes sowie den berechtigten Interessen nach einer funktionsgerechten Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes, indem sie an der Schwabener Straße durch die Darstellung einer Grünfläche und eines Sondergebietes „Ausstellung Kfz / Stellplätze“ für eine Teilfläche eine bauliche Nutzung zwar zulässt, eine Bebauung aber verhindert und auf diese Weise die gewohnte Blickbeziehung zum Alpenpanorama weiterhin sicherstellt. 
Die südlich des räumlichen Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Obstwiese“ ist weiterhin Gegenstand des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, so dass in der Planfolge in jedem Fall von einer angemessenen Einbindung der baulichen Nutzungen in das Landschaftsbild ausgegangen werden kann.
Die funktionale Nutzungszuordnung sowie die Be- und Eingrünung der Sondergebietsteilfläche „Ausstellung Kfz / Stellplätze“ ist wesentliche Aufgabe der nachfolgenden, verbindlichen Bauleitplanung und wird eng mit dem Grundstückseigentümer und der UNB abgestimmt werden, wobei insbesondere auf die Gestaltung des Ortsrandes und die Freihaltung der Blickbeziehung geachtet werden wird, um eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu vermeiden. Insofern sind Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Planung nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 18.02.2016
       Hier ist anzumerken, dass das Schreiben bereits zur letzten Auslegung einging,        versehentlich aber nicht behandelt wurde. Dies erfolgt nun in Abstimmung mit dem        Wasserwirtschaftsamt nachfolgend.
Nach einer ausführlichen Darstellung der Planung, insbesondere hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange, wird die Stadt gebeten, die für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser erforderlichen Flächen im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzen. § 9 (1) Nr. 14 BauGB eröffne diese Möglichkeit. Die Sickerfähigkeit sei im Zweifelsfall durch Sickertests zu überprüfen. Es seien im Bebauungsplan ebenfalls entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Flächenversiegelung vorzusehen.
Unter der Voraussetzung, dass im Bebauungsplan wasserwirtschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt würden, werde der 5. Änderung des Flächennutzungsplans aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt.

Stellungnahme:
Es ist vorgesehen, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Baugrunduntersuchung mit Aussagen zur Versickerung durchzuführen.
Die Hinweise zu den Regelungen des Wasserabflusses sowie zur Flächenversieglung werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich und erforderlich, im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Die Hinweise betreffen aber nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Planung nicht veranlasst.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadträtin Schmidberger erläutert Bürgermeister Brilmayer das grundsätzliche Prinzip der Ausgleichsflächenregelung. Es wird angeregt, eine „Landkarte“ der aktuell vorhandenen Ausgleichsflächen in der nächsten TA-Sitzung zu zeigen.

Stadtrat Goldner erklärt, dass er der FNP-Änderung nicht zustimmen wird, da aus seiner Sicht in diesem Bereich bei Bedarf vorrangig umfangreiche, bereits versiegelte Flächen bebaut werden könnten und so weitere Flächenversiegelungen vermieden würden. .

Beschluss

1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Schwabener Straße“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung vom 17.05.2016 wird festgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rauscher war bei Beschlussfassung noch nichrt anwesend.

Datenstand vom 22.08.2019 09:13 Uhr